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LuG LOVOR Abfindung hochrechnen

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letzte Antwort am 03.04.2023 11:54:46 von Nina_Schöneweis
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Kamilka
Beginner
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Nachricht 1 von 4
478 Mal angesehen

Hallo Community,

 

wie bzw. mit welchem Tool oder Programm kann ich am Schnellsten und am einfachsten eine Abfindung hoch rechnen??? Also was Netto davon übrig bleibt?

 

Danke

 

Titel durch @Dirk_Jendritzki angepasst

cro
Experte
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Nachricht 2 von 4
474 Mal angesehen

Mit einer Probeabrechnung beim entsprechenden, oder sogar irgendeinem vom Profil passenden, AN (Probe hinterlässt keine Spuren, wenn sie nicht abschließend abgerechnet wird).

 

Oder vielleicht mit dem Online-Rechner (Smartcard nötig u. nur Monatslohn): DATEV Gehaltsrechner online 2019.

 

Zum Schluss würde ich persönlich natürlich auch noch LOVOR wählen.

 

 

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Munjic
Beginner
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Nachricht 3 von 4
263 Mal angesehen

Welche Lohnart kann ich in Lohn und Gehalt für Abfindung netto verwenden?

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
236 Mal angesehen

Hallo,


in Lohn und Gehalt gibt es für die Abrechnung einer Abfindung mit dem Fünftelungsverfahren nach der Günstigerprüfung keine Nettolohn-Lohnart. Sie können sich mit der Brutto-Lohnart 4310 "Abfind. o.Freib.ab 1/1999" lediglich an den Nettobetrag herantasten.


Die Standardlohnart 2130 "Nettolohn, jhrl., sv-frei" wird sozialversicherungsfrei und steuerlich wird als sonstiger Bezug abgerechnet. Diese Nettolohn-Lohnart können Sie verwenden, wenn bei der betroffenen Abfindung die Fünftelregelung nicht angewendet werden darf.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 03.04.2023 11:54:46 von Nina_Schöneweis
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