Guten Tag,
ich erhalte nach der Probeabrechnung folgenden Hinweistext:
Hinweis #LN16436
EAAG: Die Erstattungsart der SV-Arbeitgeberanteile für U2 hat sich für die Krankenkasse 15035218 ab
01/2020 rückwirkend geändert.
» Überprüfen Sie Ihre Eingaben.
Muss ich hier irgendetwas beachten, bzw. tätig werden?
Vielen Dank
Hallo,
die Krankenkasse hat am 09.01.2020 die Erstattung der SV-AG-Beiträge im U2-Verfahren ab 01/2020 geändert.
Die Erstattung der SV-AG-Beiträge erfolgt nun als "pauschaler Zuschlag begrenzt auf die tatsächlichen Beiträge".
Die Angaben zum Erstattungsverfahren melden die Krankenkassen an die ITSG (Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH).
In den Institutionen im DATEV Arbeitsplatz wird die offizielle Datei der ITSG mit den Angaben aller Krankenkassen verwendet. Eine Änderung der Angaben ist nur durch die Krankenkassen über die ITSG möglich.
Diese und alle weiteren notwendigen Informationen finden Sie in den Institutionen im DATEV Arbeitsplatz unter Stammdatenübersichten l Institutionen.