Wie kann man den Beschäftigungsbeginn für einen neuen Maitarbieter in einem bereits aberechneten Monat vom 01.04.2018 auf den 15.04.2018 ändern, so dass die DEÜV-Meldungen korrigiert werden und das Entgelt im Folgemonat Mai 2018 entsprechend nachberechnet wird.
Hallo,
bei diesem Sachverhalt ist es nicht relevant, ob der Eintrittsmonat noch mal abgerechnet werden kann oder dies zu einem späteren Abrechnungsmonat bemerkt wird.
Die Korrektur kann wie folgt erfolgen:
1. Öffnen Sie den Mitarbeiter.
2. Wählen Sie Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum.
3. Löschen Sie den falschen Beschäftigungszeitraum (Symbol: rotes X) und legen Sie den richtigen Beschäftigungszeitraum an (Symbol: grünes Plus).
4. Führen Sie eine Lohnabrechnung durch.
Wird die Korrektur mit einem späteren Abrechnungsmonat (in Ihrem Fall Mai) durchgeführt, wird der zu viel gezahlte Betrag für den Eintrittsmonat automatisch nachberechnet und im Mai berücksichtigt.
Die DEÜV-Anmeldung mit GdA 10 wird automatisch storniert und zum richtigen Eintrittsdatum neu erstellt.
Viele Grüße aus Nürnberg,
Daniela Eichler
Personalwirtschaft
DATEV eG