Der genommene Urlaub des Monats wird per Ausfallschlüssel "U" in der Kalendererfassung erfasst, mindert aber den Urlaubsanspruch des Jahres in der Lohnabrechnung nicht (kein Ausweis genommener Urlaub), dort erscheint nur der ungeminderte Jahresurlaubsanspruch.
Wodurch kann dies kommen, wodurch wird die Buchung im Kalender nicht bei den genommenen Urlaubstagen berücksichtigt?
Vielen Dank für Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Sie haben in Lohn und Gehalt den genommenen Urlaub mit dem Ausfallschlüssel "U - Urlaub" über die Kalendererfassung gebucht. Die Angaben sollen auf der Brutto / Netto Abrechnung ausgewiesen werden.
Öffnen Sie den Mandanten. Unter Mandantendaten | Auswertungsdaten | Gestaltung erfassen Sie einen neuen "Gültig ab" Stand für den aktuellen Abrechnungsmonat. Unter dem Punkt "Ausweis optionaler Werte" aktivieren Sie den Haken bei "Urlaubsstatistik ausgeben".
Anschließend wird auf der Abrechnung die Anzahl der genommenen Urlaubstage ausgewiesen.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Dokument Gestaltung.
Liebe Grüße
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG
Danke, leider auch bei einem neuen "Gültig ab" (es gab auch vorher schon ein "Gültig ab") kein Erfolg! Was nun?
Hallo,
auch die Lohnart "8560" für Urlaub eingetragen?
mfg datev_user
Grundsätzlich wird für die reine Statistik doch gar keine Lohnart benötigt, nur der Ausfallschlüssel?
Fehler gefunden:
Wir hatten dem Ausfallschlüssel "U" eine eigene Lohnart zugeordnet, bei dieser Lohnart bei Besonderheiten aber bei den Stunden für Statistik nicht "Urlaubstage" ausgewählt. Insofern funktioniert der Ausfallschlüssel für die Statistik ohne Lohnart, wird aber eine Lohnart mit abweichender Statistikfunktion verknüpft, überschreibt dies die Ausfallschlüsselfunktion. Alles ganz einfach.