Hallo,
ich ärgere mich hier gerade mit einem neuen Fahrradleasing-Fall herum, weil ein Anhänger mitgeleast wurde.
Soweit ich das verstanden habe, gilt die 0,25% Versteuerung nur für das Fahrrad selbst. Beim Anhänger wären dann also 1% zu versteuern. Also müssen beide getrennt erfasst werden. Wie werde ich die Nörgelei von LuG los?
Hinweis #LN27106
Die Inbetriebnahme des Firmenrads 'XXXX' liegt im steuergünstigen
Zeitraum zwischen 2019 und 2030.
Sie haben beim Firmenrad als Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil den vollen
Bruttolistenpreis erfasst.
Es kann ein Viertel des Bruttolistenpreises herangezogen werden.
» Überprüfen Sie Ihre Angaben.
Habe ich den falschen Weg für die Erfassung des Hängers gewählt?
Hallo Anjuwan,
der Hinweis sagt aus, dass der Bruttolistenpreis gekürzt werden kann.
Genau auf 25%. Versuche es mal.
LG
Sabine
Nein, das geht ja beim Anhänger nicht. Der muss meines Wissens nach mit 1% abgerechnet werden.
Deshalb war ja meine Frage, ob der Anhänger als extra "Fahrrad" richtig eingerichtet ist.
Hallo,
ich würde den Anhänger als Firmen"wagen" anlegen. Anders bekommt man es nicht hin, dass der Anhänger mit 1% BLP abgerechnet werden kann.
Hallo Anjuwan,
ich nehme an, dies gilt für alle beweglichen Dinge, die nicht mit dem Fahrrad verschraubt sind, oder? z.B. Fahrradhelm, Schloss etc.