Hallo Datev-Team,
bin mir nicht ganz sicher, ob ich hier Hilfe bekomme.
Ein AN wohnt in Schweden und fährt auch in Schweden. AG sitzt in Deutschland.
Der AG stellt den AN aus Schweden als Kraftfahrer mit einem festen Bruttogehalt ein.
Frage: Er muss doch hier in Deutschland Lohnsteuermäßig gemeldet werden, oder?
Er kommt nach Deutschland und fährt dann in Schweden seine Tour.
Es wird auch die 183 Tage Regelung geführt.
Alles ein wenig chaotisch, denke ich mal.
Ich würde mich freuen wenn ich Hilfe bekommen könnte.
VG Diana
Hallo Diana,
rechtlich können wir Sie hierzu leider nicht beraten, vielleicht kann jemand aus der Community hier weiterhelfen?
Ansonsten wenden Sie sich bitte diesbezüglich an Ihre Finanzverwaltung.
Beste Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
zum Helfen sind die Angaben ein wenig dürftig.
Der AN wohnt wo ? Er ist als Berufskraftfahrer beschäftigt ?
Er hält sich wie lange in Schweden auf ? GGF ist sein LKW- wenn er denn LKW fährt- seine Wohnstätte in Schweden.
Oder doppelt ansässig - sprich Wohnort in Schweden und in D ? Nur in D , nur in Schweden ?
AG hat Auftrag von schwedischen Kunden ?
Das müsste alles geklärt werden um hier Hilfe zu geben. Ist aber dem Grunde nach von der Komplexität des internat. Steuerrecht her kein Fall für die Community.
Aber wenn die iNfos alle Vorliegen wäre es zumindest einmal hilfreichs die interna.t Steuerexpertise der DAtev durchlaufen zu lassen. Damit ist im Zweifel immer noch nicht geklärt ob der AG hier in D beim Lohnsteuerfinanzamt die Lohnsteuer anmelden und abführen muss oder ob ggf. eine fiktive lohnsteuerliche Betriebsstätte in Schweden finigiert werden muss und dort angemeldet werden muss.
Alles denkbar und möglich.