Guten Tag,
lt. Gesetz ist eine Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung ja bis mitte Januar möglich bzw. bis zum Versand der Lst-Bescheinigungen.
In den Datev-Hilfen steht aber immer, dass man bis zur Februar-Abrechnungen Korrekturen ins Vorjahr nach dem Entstehungsprinzip vornehmen kann.
Da mein Mandant Daten immer zu spät liefert, möchte ich nun mit der Februar-Abrechnung noch einige Korrekturen vornehmen. Die Lohnsteuerbescheinigungen wurden aber bereits mit der Januar-Abrechnung erstellt (sie sind zumindest in den Auswertungen vorhanen) und vermutlich versendet.
Es würde dann bei einigen wenigen Arbeitnehmern korrigierte Lst-Bescheinigungen erstellt werden.
Kann ich jetzt noch Korrekturen vornehmen? Oder muss ich das mit dem Finanzamt klären?
LG Powerixa
Hallo @powerixa,
die Datenübermittlung der Lohnsteuerbescheinigung findet grundsätzlich mit der Abrechnung Dezember statt.
Nachberechnungen in das Vorjahr sind mit dem steuerlichen Entstehungsprinzip nur in den ersten 3 Januarwochen (Dreiwochenfrist) eines Jahrs zulässig.
In LODAS können Sie das Entstehungsprinzip nach Rücksprache mit dem Finanzamt nur in den Abrechnungsmonaten Januar und Februar abrechnen und wenn in diesen Monaten noch keine Nachberechnung mit dem Zuflussprinzip auf das Vorjahr erfolgt ist.