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Lohnsteuerbescheinigung mit Buchstabe M ausgeben

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letzte Antwort am 25.04.2019 08:01:45 von Monique_Müller
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christianl
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Hallo Zusammen,

Ein Mitarbeiter hat das Unternehmen verlassen, wir haben aber beim erstellen der Lohnsteuerbescheinigung den Buchstabe M vergessen.

In den Personaldaten habe ich den Haken gesetzt, aber wie bekomme ich jetzt die neuen Lohnsteuerbescheinigung. Bei der nächsten Abrechnung ist keine erstellt worden.

Wir haben LODAS im Einsatz.

Vielen Dank für die Hilfe im voraus

Christian

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Christian,

standardmäßig wird die Nachberechnung ins Vorjahr in der steuerlichen Behandlung mit Zuflussprinzip durchgeführt. Es wird dann keine neue Lohnsteuerbescheinigung für das Vorjahr erstellt.

Lediglich bei einer Nachberechnung mit Entstehungsprinzip wird die Steuer im Vorjahr noch einmal aufgemacht und es würde eine neue Lohnsteuerbescheinigung für das Vorjahr erstellt werden. Diese Nachberechnung benötigen Sie für Ihren Sachverhalt.

Bitte stoßen Sie über die Bewegungsdaten | Erfassungstabellen im Register Nachberechnung Standard eine Nachberechnung auf 12/2018 für die betroffene Personalnummer mit Wert 1 und BS 96 an.

Unter Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/Sonstige Angaben können Sie die steuerliche Behandlung der Nachberechnung Vorjahr auf Entstehungsprinzip schlüsseln.

Bitte senden Sie anschließend eine Wiederabrechnung des aktuellen Monats in die Verarbeitung.

Bitte beachten Sie: Eine Nachberechnung mit dem Entstehungsprinzip ist nicht mehr möglich, wenn in einem Monat des laufenden Kalenderjahres bereits eine Nachberechnung für das Vorjahr nach dem Zuflussprinzip abgerechnet wurde. In diesem Fall wird automatisch das Zuflussprinzip angewandt.

Weitere Informationen finden Sie auch im Dokument Nachberechnung Vorjahr - Grundlagen .

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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christianl
Beginner
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Hallo Frau Dietl,

es betrifft beides das Jahr 2019. Der Mitarbeiter hat das Unternehmen zum 01.03.2019 verlassen. Kann ich dann eine Nachberechnung mit den gleichen Werte laufen lassen?

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Christian,

um eine neue Lohnsteuerbescheinigung zu erhalten, muss der Haken Bereitstellung einer Mahlzeit nach Sachbezugswert-Großbuchstabe M unter Personaldaten | Steuer | Steuerkarte ab 01/2019 aktiviert sein.

Bitte prüfen Sie diesbezüglich Ihre Angaben.

Sollte dennoch keine neue Lohnsteuerbescheinigung ausgegeben werden, setzen Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal mit uns in Verbindung.

Viele Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 25.04.2019 08:01:45 von Monique_Müller
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