Hallo Zusammen,
Ein Mitarbeiter hat das Unternehmen verlassen, wir haben aber beim erstellen der Lohnsteuerbescheinigung den Buchstabe M vergessen.
In den Personaldaten habe ich den Haken gesetzt, aber wie bekomme ich jetzt die neuen Lohnsteuerbescheinigung. Bei der nächsten Abrechnung ist keine erstellt worden.
Wir haben LODAS im Einsatz.
Vielen Dank für die Hilfe im voraus
Christian
Hallo Christian,
standardmäßig wird die Nachberechnung ins Vorjahr in der steuerlichen Behandlung mit Zuflussprinzip durchgeführt. Es wird dann keine neue Lohnsteuerbescheinigung für das Vorjahr erstellt.
Lediglich bei einer Nachberechnung mit Entstehungsprinzip wird die Steuer im Vorjahr noch einmal aufgemacht und es würde eine neue Lohnsteuerbescheinigung für das Vorjahr erstellt werden. Diese Nachberechnung benötigen Sie für Ihren Sachverhalt.
Bitte stoßen Sie über die Bewegungsdaten | Erfassungstabellen im Register Nachberechnung Standard eine Nachberechnung auf 12/2018 für die betroffene Personalnummer mit Wert 1 und BS 96 an.
Unter Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/Sonstige Angaben können Sie die steuerliche Behandlung der Nachberechnung Vorjahr auf Entstehungsprinzip schlüsseln.
Bitte senden Sie anschließend eine Wiederabrechnung des aktuellen Monats in die Verarbeitung.
Bitte beachten Sie: Eine Nachberechnung mit dem Entstehungsprinzip ist nicht mehr möglich, wenn in einem Monat des laufenden Kalenderjahres bereits eine Nachberechnung für das Vorjahr nach dem Zuflussprinzip abgerechnet wurde. In diesem Fall wird automatisch das Zuflussprinzip angewandt.
Weitere Informationen finden Sie auch im Dokument Nachberechnung Vorjahr - Grundlagen .
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Dietl,
es betrifft beides das Jahr 2019. Der Mitarbeiter hat das Unternehmen zum 01.03.2019 verlassen. Kann ich dann eine Nachberechnung mit den gleichen Werte laufen lassen?
Hallo Christian,
um eine neue Lohnsteuerbescheinigung zu erhalten, muss der Haken Bereitstellung einer Mahlzeit nach Sachbezugswert-Großbuchstabe M unter Personaldaten | Steuer | Steuerkarte ab 01/2019 aktiviert sein.
Bitte prüfen Sie diesbezüglich Ihre Angaben.
Sollte dennoch keine neue Lohnsteuerbescheinigung ausgegeben werden, setzen Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal mit uns in Verbindung.
Viele Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG