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Lohnsteuerbescheinigung Vorjahr mit Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 12.02.2020 09:24:49 von Kristin_Frohmeyer
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nurich
Einsteiger
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Guten Tag,

wie kann ich eine Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2018 erstellen. Die Fehlermeldung, dass die Hausnummer einen Buchstaben hat, wurde damals wohl ignoriert. Aber auch nachdem der Buchstabe entfernt wurde, wird keine Bescheinigung erstellt. Der Mitarbeiter ist zum August 2018 ausgeschieden und fordert nun seine Bescheinigung an.

Mfg

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DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

ein Mitarbeiter ist im August 2018 ausgetreten. Die Lohnsteuerbescheinigung konnte aufgrund der Fehlermeldung, dass die Hausnummer nur aus Zahlen bestehen darf, nicht erstellt werden.

Nun möchten Sie nachträglich die Lohnsteuerbescheinigung für diesen Mitarbeiter erstellen.

Öffnen Sie dazu den Mitarbeiter in Lohn und Gehalt und passen Sie unter Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum den letzten abzurechnenden Monat an. Hier hinterlegen Sie Ihren aktuellen Abrechnungsmonat.

Unter Stammdaten | Steuer | Besonderheiten hinterlegen Sie bei dem Punkt "Angaben zur steuerlichen Behandlung bei Nachberechnungen ins Vorjahr" bei der Mitarbeitereinstellung das Entstehungsprinzip.

Rechnen Sie den Mitarbeiter für den aktuellen Monat ab. Mit Einstellung des Entstehungsprinzips erstellt Lohn und Gehalt die Lohnsteuerbescheinigung für 2018 nachträglich.

Viele Grüße 

Lara Hien

Personalwirtschaft

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nurich
Einsteiger
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Hallo,

Es handelt sich bei dem Mitarbeiter um einen Nettolohnempfänger und ich erhalte eine Fehlermeldung das dies bei Nettolohnempfängern nicht möglich ist.

'MfG

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

erstellen Sie für den Nettolohnempfänger die LSt. Bescheinigung für 2018 bitte manuell über ELSTER.de.

Die LSt. Bescheinigung für 2018 könnte hier nur noch erstellt werden, wenn Sie den Monatsabschluss 12/2018 zurücksetzen und eine erneute Lohnabrechnung durchführen.

Ich gehe davon aus, dass Sie sich im Abrechnungsmonat 02/2019 oder 03/2019 befinden, dann ist dies nicht mehr möglich.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Nina Schöneweis

Personalwirtschaft

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Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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_DerOttoNormalNutzer_
Beginner
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Hallo,

 

da ich LODAS V11.1 benutze, versuche ich grad den Pfad zum Stammdatendialog nachzuvollziehen.

 

Ich hab Personaldaten im Angebot - die Stammdaten bei den Mandantendaten, dort gibt es aber für den einzelnen MA keinen Unterdialog zum Ändern.

 

Worum es bei mir im "Speziellen" geht: eine Adressänderung bei einer MAin muss irgendwie rückwirkend für 2019 so eingepflegt werden, dass ich die Lohnsteuerjahresmeldung für 2019 mit der geänderten Adresse nochmal im Einzelnen ausgeben kann.

 

Da diese Person einen ausländischen Wohnsitz hat und dort die Verwaltung etwas rigeroser ist, scheint das unumgänglich. 

 

Die Personaldaten hab ich natürlich schon zu 12/2019 abgeändert und per Auswertungssteuerung /Stammdatenabgleich auch bereits übermittelt, nur, daraus lässt sich nun keine Wiederholungsabrechnung für diese MAin erstellen. Das geht laut Lodas-popup nicht. 

 

Ich brauch wohl andere Ansätze. Vorab schon mal vielen Dank.

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


das von meiner Kollegin Lara Hien beschriebene Vorgehen, bezieht sich auf das Abrechnungsprogramm Lohn und Gehalt.


Um eine neue Lohnsteuerbescheinigung mit LODAS zu erzeugen, müssen Sie eine Nachberechnung auf das Vorjahr nach dem Entstehungsprinzip senden.


Wählen Sie hierzu unter Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/Sonstige Angaben/Versorg. im Register Einmalbezüge/Sonstige Angaben im Feld Steuerliche Behandlung Nachberechnung Vorjahr aus der Liste den Eintrag Entstehungsprinzip aus.


Beachten Sie bitte, das wenn in einem Monat des laufenden Kalenderjahres bereits eine Nachberechnung für das Vorjahr nach dem Zuflussprinzip abgerechnet wurde, eine Nachberechnung mit dem Entstehungsprinzip nicht mehr möglich ist. Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 5 Nachberechnung Vorjahr im Dok.-Nr. 1070821 - Nachberechnung laufendes Jahr (NB) – Nachberechnung Vorjahr (NBVJ) .

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 12.02.2020 09:24:49 von Kristin_Frohmeyer
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