Hallo,
wir haben einen Mandanten, der bis 06/2015 über ein Fremdprogramm abgerechnet wurde. Seit 07/2015 rechnen wir ab. Jetzt wird bei Lohn und Gehalt im Dezember keine Lohnsteuerbescheinigung erstellt, da die Vortragswerte 01-06/2015 nicht im Lohnkonto enthalten sind.
In der Dokumentennummer 5303318 im Punkt 2.2 wird gut beschrieben, wie zu verfahren ist. Unser Problem ist aber, dass das alte Lohnabrechnungsbüro aber zum 30.06.2015 eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt hat. Jetzt können wir doch nicht noch mal die Werte vom ersten Halbjahr mit in die Lohnsteuerbescheinigung mit einarbeiten!
Mit freundlichen Grüßen
Team Gorke
Guten Morgen,
dann müsste der vorherige Lohnabrechner die Mitarbeiter ja auch beim Arbeitgeber mit SV-Meldung, ELStAM etc. zum 30.06.2015 abgemeldet haben, also die Beschäftigungsverhältnisse beendet haben.
Wenn dem so wäre, wäre ja die Lösung, dass Sie die Mitarbeiter zum 01.07.2015 mit allen Daten wieder angemeldet werden müssten. Also DEÜV; ELStAM etc.. Folge daraus wäre, dass Sie ab dem 01.07.2015 ein "neues" Beschäftigungsverhältnis hätten. Problematisch wird es hier bei benötigten Vortragswerten für z. Bsp. Sonderzahlungen.
Sinnvollerweise müssten die Lohnsteuerbescheinigungen beim vorherigen Lohnabrechner storniert werden.
Mit freundlichen Grüßen
T. Reich