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Lohnsteuerbescheinigung 2016 wurde nicht erstellt, MA bereits ausgeschieden

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letzte Antwort am 11.08.2017 16:31:09 von Sabine_Hauch
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sfa132
Beginner
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Wir rechnen mit LuG ab.

In 2016 wurde bei der Lohnabrechnung der Verpflegungszuschüsse die LA 3920 ( stfr, k. LStB) verwendet. Wegen dieser LA wurde die Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2016 nicht erstellt. Inzwischen habe ich die LA auf 3220 abgeändert und da funktioniert die Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung auch. Problem ist die im letzten Jahr verwendete LA 3920. Habe ich irgendeine Möglichkeit, für 2016 noch eine korrekte Lohnsteuerbescheinigung aus dem Programm heraus zu erstellen? Der MA ist mittlerweile ausgeschieden.

Vielleicht hat jemand einen Tipp?

encko
Einsteiger
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Nachricht 2 von 5
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Hallo,

wir rechnen zwar (noch) mit LODAS ab, programmtechnisch kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen. M.E. ist es dafür aber zu spät (m.E. bis Feb möglich). Der Mitarbeiter hat ja wahrscheinlich schon seinen Steuerbescheid, sofern er eine Erklärung abgegeben hat. Da werden Sie sich wohl mit dem FA kurzschließen und das Ganze händisch über die Bühne bringen müssen.

mfG

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t_r_
Allwissender
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Guten Morgen,

leider funktioniert das mit LuG nicht. Allerdings ist es auch zu spät, da die LSt-Bescheinigung ja bereits bis Ende 02/17 übermittelt worden sein muss.

Um einer eventuellen (Arbeitgeber-)Haftung aus dem Weg zu gehen, müssten Sie eine Mittelung an das Betriebsstättenfinanzamt abgeben. Die Frage ist halt nur, ob Sie dann nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Vielleicht erst einmal nachfragen, ob der Mitarbeiter überhaupt eine EST-Erklärung abgegeben hat oder abgeben will (muss).

In der Regel reicht in den meisten Fällen auch ein Schreiben des Arbeitgebers oder Steuerberaters, dass dem Arbeitnehmer x EUR Verpflegungsmehraufwendungen steuerfrei gezahlt wurden, damit der Arbeitnehmer seine Steuererklärung richtig abgeben kann. Sie sollten halt nur für den eventuellen Haftungsfall nachweisen können, dass der Arbeitnehmer keine zu hohen Werbungskosten angesetzt hat.

Viele Grüße

T. Reich

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kleinerotehexe
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 5
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Hallo,

ich frage mich nur gerade wo das generelle Problem lag, dass keine Lohnsteuerbescheinigung erstellt wurde.

An der Lohnart liegt es m. E. nicht, da diese nur besagt, dass diese Lohnart nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen wird. Durch eine Lohnart kann man aber nicht die Erstellung der kompletten Lohnsteuerbescheinigung aushebeln.

Vielleicht nochmal die Verarbeitungsprotokolle 2016 prüfen, ob sich hierzu ein Hinweis findet.

Viele Grüße

Eva

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DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Hauch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

in den Mitarbeiterstammdaten unter Steuer | Besonderheiten | Grenzgänger / Beschränkte Steuerpflicht | ElsterLohn (Lohnsteuerbescheinigung)
kann die Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung unterdrückt werden.

War evtl. dieser Haken aktiviert?

Um eine neue Lohnsteuerbescheinigung für 2016 zu erstellen, ist es möglich, die Abrechnung im aktuellen Monat mit "Entstehungsprinzip" durchzuführen.

1. Öffnen Sie den Mitarbeiter
2. Hinterlegen Sie unter Stammdaten | Steuer | Besonderheiten – Reiter Sonstige Angaben im Block „Angaben zur steuerlichen Behandlung bei Nachberechnung im Vorjahr“ im Feld „Mitarbeitereinstellung:“ die abweichende Eingabe „Entstehungsprinzip"
3. Erfassen Sie den gewünschten Betrag über die Monatserfassung im entsprechenden Reiter MM/2016.

Dadurch wird bei einer Nachberechnung der Steuer eine neue Lohnsteuerbescheinigung für 2016 erstellt.

Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen, die hier bereits angesprochen wurden.

Viele Grüße

Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEVeG

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letzte Antwort am 11.08.2017 16:31:09 von Sabine_Hauch
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