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Lohnsteuerbescheinigung 2016 im Januar versenden

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letzte Antwort am 21.01.2017 11:05:12 von Katharina_Dietl
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s_dahlke
Beginner
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Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Steuerbüro arbeitet seit Anfang 2016 mit LODAS.

Nun haben wir das erste Mal die Problematik bzgl. des Versenden der Lohnsteuerbescheinigung gehabt.

nach dem Versenden einer Lohnsteuerbescheinigung kann der Lohn für 2016 ja nicht mehr korrigiert werden.

Aus diesem Grund wurden die Auswertungen 19 und 20 im Dezember 2016 in der Auswertungssteuerung raus genommen.

Jetzt im Januar wurde der Lohn für den Dezember 2016 korrekt abgerechnet und die Lohnsteuerbescheinigung 2016 kann versendet werden.

Nur wie bekommt man jetzt die Lohnsteuerbescheinigung 2016 versendet und das DÜ Protokoll?

Es wurde bereits über temporäre Auswertungssteuerung im Januar die Auswertungen 19 und 20 für 12.2016 angelegt, jedoch kam kein DÜ Protokoll.

Mit freundlichen Grüßen

S.Dahlke

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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49 Mal angesehen

Hallo S.Dahlke,

die Lohnsteuerbescheinigung für einen Mitarbeiter wird mit der Dezemberabrechnung erstellt. Wurden mit der Dezemberabrechnungen die Auswertungen 19 und 20 abgeschlüsselt, erhalten Sie keine Lohnsteuerbescheinigung und es hat auch keine Datenübermittlung stattgefunden.

Bitte gehen Sie wie folgt vor, falls Sie die Januarabrechnung noch nicht durchgeführt haben:

  • Schlüsseln bitte im Bearbeitungsmonat 12/2016 die Auswertungen 19 und 20 erneut in der Auswertungssteuerung | Standardauswertungen ein und setzen Sie die Datenübermittlung bei der Auswertung 20 auf DÜ an Institutionen.
  • Wiederholen Sie anschließend die Dezember Abrechnung.

Haben Sie bereits die Januarabrechnung durchgeführt, gehen Sie bitte so vor:

  • Schlüsseln Sie bitte ebenfalls die Auswertungen 19 und 20 im Bearbeitungsmonat 12/2016 wie oben beschrieben.
  • Öffnen Sie nun die einzelnen Mitarbeiter im Bearbeitungsmonat 01/2017 und schlüsseln Sie unter Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/Sonstige Angaben die steuerliche Behandlung NB Vorjahr auf Entstehungsprinzip.
  • Erfassen Sie bitte zusätzlich unter Bewegungsdaten | Erfassungstabellen im Register Nachberechnung Standard eine Nachberechnung auf 12/2016 mit Wert 1, BS 96.
  • Wiederholen Sie anschließend die Januarabrechnung.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Leitung Service Steuern, Wissen und Beratung | DATEV eG
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letzte Antwort am 21.01.2017 11:05:12 von Katharina_Dietl
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