Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Steuerbüro arbeitet seit Anfang 2016 mit LODAS.
Nun haben wir das erste Mal die Problematik bzgl. des Versenden der Lohnsteuerbescheinigung gehabt.
nach dem Versenden einer Lohnsteuerbescheinigung kann der Lohn für 2016 ja nicht mehr korrigiert werden.
Aus diesem Grund wurden die Auswertungen 19 und 20 im Dezember 2016 in der Auswertungssteuerung raus genommen.
Jetzt im Januar wurde der Lohn für den Dezember 2016 korrekt abgerechnet und die Lohnsteuerbescheinigung 2016 kann versendet werden.
Nur wie bekommt man jetzt die Lohnsteuerbescheinigung 2016 versendet und das DÜ Protokoll?
Es wurde bereits über temporäre Auswertungssteuerung im Januar die Auswertungen 19 und 20 für 12.2016 angelegt, jedoch kam kein DÜ Protokoll.
Mit freundlichen Grüßen
S.Dahlke
Hallo S.Dahlke,
die Lohnsteuerbescheinigung für einen Mitarbeiter wird mit der Dezemberabrechnung erstellt. Wurden mit der Dezemberabrechnungen die Auswertungen 19 und 20 abgeschlüsselt, erhalten Sie keine Lohnsteuerbescheinigung und es hat auch keine Datenübermittlung stattgefunden.
Bitte gehen Sie wie folgt vor, falls Sie die Januarabrechnung noch nicht durchgeführt haben:
Haben Sie bereits die Januarabrechnung durchgeführt, gehen Sie bitte so vor:
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG