Hallo,
Ich habe eine Arbeitnehmerin bei der die Konfessionszugehörigkeit richtig hinterlegt ist. LODAS tut aber bei der Lohnabrechnung die Kirchensteuer nicht berechnen. Gibt es einen Mindestbetrag der LSt ab wann erst die KiSt berechnet wird. Ich finde einfach nichts dazu.
Liebe Grüße
Moin,
ein Mindestbetrag nicht, aber wenn bei der Mitarbeiterin ein Kinderfreibetrag berücksichtigt wird, kann dies dazu führen, dass trotz Lohnsteuerabzug keine Kirchensteuer einbehalten wird, weil anders als bei der Lohnsteuer bei der Kirchensteuer der Kinderfreibetrag mit berücksichtigt wird (§ 51a EStG).
Wenn es also ein geringer Lohnsteuerbetrag ist, kann es richtig sein, dass keine Kirchensteuer einbehalten wird.
Vergleichen Sie doch mal mit dem Lohnsteuerrechner des BMF, ob dort Kirchensteuer ausgewiesen wird:
Viele Grüße
Uwe Lutz