Hallo zusammen!
Ich mache erstmalig den Jahresabschluss eines komplett mit LODAS abgerechneten Jahres und verstehe Details zum Lohnsteuer-Jahresausgleich nicht.
Laut DATEV-Dokumenten darf der Lohnsteuer-Jahresausgleich nicht bei AN der Steuerklassen II - VI durchgeführt werden, d.h. im Umkehrschluss nur bei Steuerklasse I, wenn die anderen Ausschlusskriterien nicht wirken.
Nun sehe ich auf der Probeabrechnungen von AN mit StKl III und KiFrbtr. 1,0 aber in den Hinweisen zur Abrechnung, dass es einen Lohnsteuer-Jahresausgleich gab. Auch bei AN mit StKl IV gab es Korrekturen in der LSt und KiSt.
Verstehe ich die Dokumente falsch?
Muss ich selbst bei einzelnen Mitarbeitern Haken setzen oder deaktivieren, um den LSt-Jahresausgleich zu unterbinden? (Ich war davon ausgegangen, dass LODAS das automatisch nach den geltenden Gesetzen macht, wenn in den Mandantendaten der Haken bei "LSt-Jahresausgleich durchführen" oder "LSt-Jahresausgleich gemäß R 42b
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @myview,
§ 42b Abs. 1 Satz 3 (Nr. 2 und 3) EStG:
Der Arbeitgeber darf den Lohnsteuer-Jahresausgleich nicht durchführen, wenn
[...]
2. der Arbeitnehmer für das Ausgleichsjahr oder für einen Teil des Ausgleichsjahres nach den Steuerklassen V oder VI zu besteuern war oder
3. der Arbeitnehmer für einen Teil des Ausgleichsjahres nach den Steuerklassen II, III oder IV zu besteuern war oder
[...]
in den von Ihnen genannten Fällen III/1,0 und IV wurden die Arbeitnehmer im Ausgleichsjahr wohl durchgängig mit diesen Merkmalen abgerechnet, so dass Nr. 3 nicht zur Anwendung kommt.
Beste Grüße
Andreas Briefs
Hallo!
Der Teufel steckt im Detail...
Es ist richtig, dass die betroffenen AN das gesamte Jahr die gleich Steuerklasse hatten.
Ich habe den zitierten Satz als "mindestens einen Teil des Jahres" verstanden.
Vielen Dank für den Hinweis!