Hallo zusammen,
ich muss tatsächlich meine erste Lohnpfändung abrechnen und bräuchte etwas Hilfe.
Ich habe soweit alle Angaben, wie im Dok.-Nr.: 1070194 und Dok.-Nr.: 5303319 beschrieben erfasst.
1. Frage:
Der AN erhält allerdings 2 AG-Darlehen. Müssen diese unter Personaldaten > Entlohnung > Pfändung > Besonderheiten 2 erfasst werden oder spielt das keine Rolle?
2. Frage:
Wenn ich alle Angaben, wie in den beiden Dokumenten beschrieben, gemacht habe, muss ich durch die Nettomethode eigenständig den Pfändungsbetrag errechnen? Mir scheint es, als würde DATEV dies anhand der Angaben eigenständig machen.
Ihr würdet mir wirklich sehr helfen, da ich auch noch nicht besonders viel Erfahrungen im Umgang mit DATEV (Lodas) habe.
Vielen Dank im Voraus und einen schönen Wochenstart! 😅
Hallo Cryptic98,
vielleicht hilft zu Frage 1 folgenden Betrag weiter:
Arbeitgeberdarlehen und Lohnpfändung - DATEV-Community - 72729
Beste Grüße!