Guten Tag Zusammen,
wir haben von der Vollstreckungsbehörde das Schreiben mit Lohnpfändung bekommen ( 20.08.20) Jetzt muss ich das Pfändungsschema berechnen. Es geht um 210 EUR, die unser MA schuldet.
Er hat 2 unterhaltungspflichtige Personen im Haus, Baby und die Frau. Sein Bruttogehalt ist 2.700, Nett- 1.798 EUR
In der Probeabrechnung steht unten keinen Abzug. Aktuelle Pfändungstabelle zeigt ,dass bei Anzahl unterhaltsberechtigter Personen (2) mit Netto vom 1790 EUR liegt kein Pfändbarer Betrag vor.
Ich muss dann aus unpfändbares Teil abziehen! Wie kann ich das machen?
Bitte um die Hilfe!
Danke im Voruas
Hallo,
wenn das Netto nicht hoch genug ist für die Pfändung, dann ist derzeit nichts pfändbar.
Wenn der Mitarbeiter den Betrag trotzdem gern zahlen möchte, dann können Sie den Betrag als Fixen Abzugsbetrag hinterlegen.
Machen Sie das aber nicht eigenmächtig, ohne den Mitarbeiter zu fragen! Der Arbeitgeber als Drittschuldner schuldet sowohl dem Gläubiger den pfändbaren Teil des Gehaltes als auch dem Arbeitnehmer den unpfändbaren Teil!