Hallo,
bei Abtretung und Verpfändung sowie bei Pfändung von Vergütungsansprüchen des Arbeitnehmers durch Dritte kann ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1 % des abgetretenen oder verpfändeten Betrages, höchstens jedoch 20 € je erforderlicher Berechnung einbehalten werden.
Wie kann ich denn die Bearbeitungsgebühr in Lodas umsetzen?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Grüße
Linda Cavallini
Mir ist keine Automatik bekannt. Betrag selbst errechnen und als Netto-Abzug manuell erfassen.
Auch wenn wir in den meisten AV diese Formulierung finden, dürfe diese grundsätzlich nichtig sein.
Abgesehen davon, wird die Bearbeitungsgebühr i. d. R. vom bereits unpfändbaren Einkommen genommen, was schon Ansicht ausgeschlossen sein sollte.
Danke für Ihre Rückmeldung