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Lohnpfändung Bearbeitungsentgelt Lodas

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letzte Antwort am 14.03.2022 08:50:43 von linda13
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linda13
Einsteiger
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Hallo,

 

bei Abtretung und Verpfändung sowie bei Pfändung von Vergütungsansprüchen des Arbeitnehmers durch Dritte kann ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1 % des abgetretenen oder verpfändeten Betrages, höchstens jedoch 20 € je erforderlicher Berechnung einbehalten werden.

 

Wie kann ich denn die Bearbeitungsgebühr in Lodas umsetzen?

 

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

 

Grüße 

Linda Cavallini

tbehrens
Fachmann
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Nachricht 2 von 3
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Mir ist keine Automatik bekannt. Betrag selbst errechnen und als Netto-Abzug manuell erfassen.

 

Auch wenn wir in den meisten AV diese Formulierung finden, dürfe diese grundsätzlich nichtig sein.

(https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/pfaendung-von-lohn-12-kosten-des-arbeitgebers-durch-bearbeitung-undueberweisung_idesk_PI13994_HI712287.html)

 

Abgesehen davon, wird die Bearbeitungsgebühr i. d. R. vom bereits unpfändbaren Einkommen genommen, was schon Ansicht ausgeschlossen sein sollte.

linda13
Einsteiger
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Danke für Ihre Rückmeldung

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letzte Antwort am 14.03.2022 08:50:43 von linda13
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