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Lohnnachnachzahlung nach Kündigungsschutzklage

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letzte Antwort am 03.07.2019 10:18:02 von mwolf
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mwolf
Einsteiger
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Hallo zusammen,

eine im Vorjahr ausgesprochene fristlose Kündigung wurde nach erfolgreicher Kündigungsschutzklage in eine ordentliche Kündigung umgewandelt.

Das Gehalt ist für die vergangenen Monate nachzuzahlen.

Wie gehe ich hier in LODAS vor? Muss ich den Mitarbeiter rückwirkend wieder anmelden (geht das überhaupt?) und die einzelnen Monatsabrechnungen erstellen? Oder im aktuellen Monat anmelden und Gesamtsumme abrechnen? Wie verhält es sich dann mit evtl. Nachteilen aus Steuerprogression oder ggf. Steuerklasse 6, falls ein neues Arbeitsverhältnis besteht?

Ich hoffe, ich konnte mein Anliegen verständlich schildern. Leider finde ich hierzu auch keine Hinweise in sonstiger Literatur.

Viele Grüße

M. Wolf

Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 2 von 4
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Das Gehalt sollte einfach sein: Tatsächlich einfach das alte Austrittsdatum rausnehmen und das neue hereinnehmen. Damit rechnet es mit der nächsten Abrechnung die fehlenden Monate nach.

Hinsichtlich der Steuer: Vom AN bestätigen lassen, dass es kein neues Arbeitsverhältnis gibt. Dann einfach mit den alten Daten neu beim FA anmelden. Wenn er jetzt "gelogen" hat, wird sein neues Arbeitsverhältnis auf 6 geändert. Wenn nicht, passt es. Hat der AN ein neues Arbeitsverhältnis oder bestätigt er nix, mit Steuerklasse 6 abrechnen. Im Zweifel kann sich der AN das dann über die Steuererklärung wiederholen.

Bzw. haben Sie das Urteil vorliegen? Wenn nicht, Kopie geben lassen. Einmal hatte ich den Fall dass das Gericht sogar im Urteil stehen hatte, mit welchen Steuermerkmalen abzurechnen ist.

MfG
T.Kahl
rukorni
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 4
1004 Mal angesehen

Guten Morgen,

das würde ich genauso machen!

VG und einen schönen Tag!

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mwolf
Einsteiger
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Nachricht 4 von 4
1004 Mal angesehen

Hallo Herr Kahl,

vielen Dank! Ich habe befürchtet, dass es wesentlich komplizierter ist.

Ich habe die Probeabrechnungen entsprechend laufen lassen, hat alles geklappt.

VG

Melanie Wolf

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letzte Antwort am 03.07.2019 10:18:02 von mwolf
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