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Lohnkostenzuschuss nach §16i (SBG II)

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letzte Antwort am 04.03.2024 11:44:57 von Anja-JR
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lindarella
Einsteiger
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Nachricht 1 von 2
202 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

Mitarbeiter die durch die Agentur für Arbeit nach §16i SGB II gefördert werden müssen ja keine ALV zahlen.

Ab wann muss ich diese wieder einstellen, nachdem die Förderung beendet ist (bezogen aufs Geld) oder erst nachdem die Weiterbeschäftigungspflicht abgelaufen ist?

 

Liebe Grüße!!

Anja-JR
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 2
104 Mal angesehen

Hallo linderella, wir haben das erste Mal den Fall, das ein Mitarbeiter nach § 16i gefördert wird.

Wie haben Sie den Arbeitnehmer im Lodas geschlüsselt? Welchen Personengruppenschlüssel haben Sie verwendet, damit die ALV nicht abgeführt wird und keine Fehler aufploppt?

Beste Grüße

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letzte Antwort am 04.03.2024 11:44:57 von Anja-JR
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