Hallo,
ich habe ein KUG/AAG Problem.
Ich hatte den März vorab abgerufen und muss ich den Lohn wegen KUG berichtigen.
Ich habe eine Mitarbeiterin ( die ist ab dem 18.03.2020 krank und KUG ist ab dem 09.03.2020. Das Programm hat jetzt den 1. AAG-Antrag storniert, aber keinen neuen Antrag erstellt.
Zahlt das Arbeitsamt jetzt die Lohnfortzahlung? Oder muss eine Liste ausdrucken und an die Krankenkasse faxen?
Ich habe diese Info irgendwo noch im Hinterkopf (Jahreswechsel Baulohn) oder liege ich da falsch?
Vielen Dank im Voraus.
LG
K. Paul
Hallo,
wenn im gleichen Monat Kurzarbeit abgerechnet wird und ein AAG-Antrag gestellt werden soll, müssen die KUG-Stunden über das Kalendarium eingeben werden. So erkennt LODAS ob der Zeitraum der Fehlzeiten mit den KUG-Tagen kollidiert.
Viele Grüße