abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Lohnfortzahlung in den ersten 4 Wochen nach Tarif

3
letzte Antwort am 22.08.2019 16:32:40 von n-lau
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
kubusedv
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
1034 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

für einen neuen Mandanten haben wir eine tarifliche Regelung, dass auch in den ersten 4 Wochen nach Eintritt die Lohnfortzahlung über den Arbeitgeber zu erfolgen hat. Die normale Eingabe "K" wird aber bei der Abrechnung in Lohn/Gehalt comfort abgelehnt. Das empfohlene Ändern des Eintrittsdatums (Dok.-Nr.: 1001663) trifft es auch nicht so richtig. Welcher Ausfallschlüssel kann zur korrekten Buchung benutzt werden?

Viele Grüße

Ralf Schirmeister

KUBUS gGmbH

0 Kudos
Tags (1)
DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
833 Mal angesehen

Hallo Ralf Schirmeister,

ein Mitarbeiter ist innerhalb der ersten vier Wochen nach Beginn der Beschäftigung krank und erhält Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, anstatt Krankengeld zu beziehen.

Der Ausfallschüssel "K" kann in diesem Fall im Kalender in Lohn und Gehalt beim Mitarbeiter nicht erfasst werden, da in solchen Fällen kein Anspruch auf Erstattung der Lohnfortzahlung besteht.

Bei rechtlichen Fragen gilt es hier mit der Krankenkasse Rücksprache zu halten.

In Lohn und Gehalt ist die Umsetzung der Lohnfortzahlung wie folgt möglich:

Öffnen Sie den betreffenden Mitarbeiter in Lohn und Gehalt. Wählen Sie anschließend Bewegungsdaten | Kalender. Erfassen Sie den Ausfallschlüssel "KO" anstatt Ausfallschlüssel "K6".

Handelt es sich um einen Festbezugsempfänger, wählen Sie unter Stammdaten | Entlohnung | Bezüge/Abzüge die Entlohnungslohnart und hinterlegen bei der Kürzung "nk/nk".

Stellen Sie diese Schlüsselung mit neuem Gültig ab (z. B. Folgemonat) ggf. wieder auf "k/k" um.

Handelt es sich um einen Stundenlohnempfänger, hinterlegen Sie unter Bewegungsdaten | Monatserfassung mit der entsprechenden Stundenlohnart die abzurechnenden Stunden.

Bezüge/Stunden, welche in der Monatserfassung erfasst werden, werden nicht gekürzt.

Mit der Abrechnung wird kein AAG-Antrag sowie keine EEL-Meldung erstellt und das Entgelt wird weitergezahlt.

Liebe Grüße

Lara Hien

Personalwirtschaft

DATEV eG

kubusedv
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
833 Mal angesehen

Hallo Frau Hien,

mal davon abgesehen, dass das Vorgehen etwas umständlich ist, erscheint weiterhin auch nach Änderung der Kürzung von k/k nach nk/nk auf der Gehaltsabrechnung der Vermerk "Krankheit ohne Entgeltfortzahlung". Bei einem zusätzlichen Anruf bei der kostenpflichtigen Hotline wurde uns mitgeteilt, dass die gewünschte Schlüsselung derzeit in Datev nicht möglich ist.

Viele Grüße

Ralf Schirmeister

KUBUS gGmbH

0 Kudos
n-lau
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 4
833 Mal angesehen

Hallo Herr Schirmeister,

alternativ die Krankmeldung einfach nicht im System erfassen ? Dann kommt es zu keiner Kürzung. Wenn Sie die Erkrankung aber zwingend schriftlich auf der Abrechnung benötigen ggf. noch als Text erfassen.
Mehr Ideen habe ich auch nicht.

LG

0 Kudos
3
letzte Antwort am 22.08.2019 16:32:40 von n-lau
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage