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Lohnarten in Lohn und Gehalt anlegen mit zwei Prozentsätzen

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letzte Antwort am 29.03.2022 15:09:24 von Matthias_Platz
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maeuschen32
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Hallo,

ich habe eine Frage zur Lohnartenanlage.

z.B. beim Nachtzuschlag. Der Nachtzuschlag bezieht sich auf den Stundenlohn und eine Zulage (in Prozent). Da die Zulage nur als Betrag ausgegeben werden, habe ich jetzt ein Problem beim Nachtzuschlag oder Sonntag/Feiertag.

Der Nachtzuschlag bezieht sich auf den Stundenlohn und die Zulage und dafür z. B. die 50%. Wie bekomme ich das in die Lohnartenanlage ohne ständig den abw. Faktor in den Bewegungsdaten einzugeben?

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 


die DATEV-Standardlohnarten für die Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge) sind mit dem Faktorschlüssel ST01 und einer Lohnveränderung (LV) vorbelegt. Zulagen können in Form von Beträgen, jedoch nicht als Prozentsatz abgerechnet werden. Zulagen finden in der Regel bei der Abrechnung von SFN-Zuschlägen keine Anwendung. Wenn Sie mit einem anderen Faktorschlüssel oder einer abweichenden Lohnveränderung arbeiten möchten, können Sie eine individuelle Lohnart anlegen.


Außerdem kann es notwendig sein, eine Lohnart mit einer Durchschnittsberechnung, z. B. Faktorschlüssel DU01-DU09 abzurechnen.


Weitere Informationen können Sie unserem Dokument 9219380 Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge) und 1070917 Lohnarten, Zulagen und Lohnveränderungen anwenden - Beispiele für Lohn und Gehalt entnehmen.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 29.03.2022 15:09:24 von Matthias_Platz
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