Hallo Leute,
ein AG will seinem MA mtl. die Kosten für die Fortbildung erstattet. Der Rechnungsempfänger ist der AN. Die Fortbildung ist im betrieblichen Interesse. Gibt es hierfür eine Lohnart in Lohn und Gehalt und muss der Zuschuss in der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt werden?
Ich bin leider nicht fündig geworden.
Mit freundlichen Grüßen
Yasin
Hallo
eine Lohnart für die Übernahme von Fortbildungskosten gibt es nicht in Lohn und Gehalt. Sie müssten sich aus den bestehenden Lohnarten diese Kopieren und umbenennen. wie Sie Lohnarten kopieren erfahren Sie in unserem Dokument 1071690, Lohnarten für die Lohnabrechnung mit Lohn und Gehalt anlegen .
Wie Fortbildungskosten abgerechnet werden und was dabei im Einzelnen zu beachten ist erfahren Sie in unserem Dokument 5300267 Fortbildungskosten - Lexikon Lohn und Personal.