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Lohnart für Zuschuss Fortbildungskosten

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letzte Antwort am 23.02.2021 09:37:14 von Matthias_Platz
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Sahin1
Einsteiger
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Hallo Leute,

 

ein AG will seinem MA mtl. die Kosten für die Fortbildung erstattet. Der Rechnungsempfänger ist der AN. Die Fortbildung ist im betrieblichen Interesse. Gibt es hierfür eine Lohnart in Lohn und Gehalt und muss der Zuschuss in der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt werden?

Ich bin leider nicht fündig geworden.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Yasin 

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
3405 Mal angesehen

Hallo 

 


eine Lohnart für die Übernahme von Fortbildungskosten gibt es nicht in Lohn und Gehalt. Sie müssten sich aus den bestehenden Lohnarten diese Kopieren und umbenennen. wie Sie Lohnarten kopieren erfahren Sie in unserem Dokument 1071690, Lohnarten für die Lohnabrechnung mit Lohn und Gehalt anlegen


Wie Fortbildungskosten abgerechnet werden und was dabei im Einzelnen zu beachten ist erfahren Sie in unserem Dokument 5300267 Fortbildungskosten - Lexikon Lohn und Personal. 

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.02.2021 09:37:14 von Matthias_Platz
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