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Lohnart für Urlaubsabgeltung in Malerkasse

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letzte Antwort am 24.11.2023 15:36:48 von Matthias_Platz
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BeateH
Beginner
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Nachricht 1 von 2
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Hallo,

 

ich habe eine Frage zur Urlaubsabgeltung.

 

Ein Mandant (Malerbetrieb) von mir wird bei 3 Mitarbeitern das Arbeitsverhältnis auf ruhend gestellt.

 

Ein Teil des Resturlaubes kann im Monat November 2023 nicht genommen werden. Der Resturlaub soll abgegolten werden. Welche Lohnart kann ich hier bei dem Malerbetrieb verwenden und wie bekomme ich den Resturlaub dann auf Null?

 

Freundliche Grüße

 

BHauck

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
71 Mal angesehen

Hallo,

 


Informationen dazu, wie Sie den Resturlaub und die Urlaubsabgeltung im Malergewerbe abrechnen können, entnehmen Sie bitte unserem Dokument 5303128 - Urlaubsabgeltung abrechnen - Maler- und Lackiererhandwerk (Beispiele für Lohn und Gehalt).

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 24.11.2023 15:36:48 von Matthias_Platz
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