Hallo,
ich habe eine Frage zur Urlaubsabgeltung.
Ein Mandant (Malerbetrieb) von mir wird bei 3 Mitarbeitern das Arbeitsverhältnis auf ruhend gestellt.
Ein Teil des Resturlaubes kann im Monat November 2023 nicht genommen werden. Der Resturlaub soll abgegolten werden. Welche Lohnart kann ich hier bei dem Malerbetrieb verwenden und wie bekomme ich den Resturlaub dann auf Null?
Freundliche Grüße
BHauck
Hallo,
Informationen dazu, wie Sie den Resturlaub und die Urlaubsabgeltung im Malergewerbe abrechnen können, entnehmen Sie bitte unserem Dokument 5303128 - Urlaubsabgeltung abrechnen - Maler- und Lackiererhandwerk (Beispiele für Lohn und Gehalt).