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Lohnart für Nachberechnungsmonat anlegen

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letzte Antwort am 17.01.2019 16:36:35 von andrea_23
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lindarella
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Guten Morgen,

ein bereits ausgeschiedener Mitarbeiter soll jetzt noch eine Abfindung erhalten. Unter Mandaten/Lohnarten hab ich die Lohnart Abfindung angelegt, allerdings nimmt der diese nicht unter dem Reiter Nachberechnung Standard. Es kommt immer diese Fehlermeldung. Muss man unter der Anlage der Lohnart noch was extra dafür einstellen?

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Viele Grüße!!

m_brunzendorf
Meister
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Hallo Frau Malburg,

haben Sie die Lohnart auch im Monat angelegt der nachberechnet werden soll, oder "nur" im aktuellen Monat, in dem Sie die Nachberechnung durchführen?

Viele Grüße

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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lindarella
Einsteiger
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Stimmt, hatte die Lohnart erst jetzt im Januar angelegt.

Vielen Dank für den Tipp 🙂

Hab das Datum Gültig ab auf 12/2018 geändert, jetzt funktioniert es!!

Liebe Grüße!

lindarella
Einsteiger
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Nachricht 4 von 8
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Habe nun die Probeabrechnung gemacht und es ist mir aufgefallen, dass er von den bspw. 1300 Euro Brutto nichts abzieht... Woran liegt das?

Liebe Grüße!

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m_brunzendorf
Meister
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Mit welcher Tabelle versteuert Lodas denn? Monatstabelle? Jahrestabelle?

Welche Steuerklasse hat der Arbeitnehmer? Hatte der Arbeitnehmer in diesem Jahr denn noch Lohneinkünfte? Wann ist er ursprünglich ausgeschieden?

Ich gehe mal davon aus, dass Sie die Steuer und nicht die Sozialversicherung meinen.

Viele Grüße

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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lindarella
Einsteiger
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Der AN hatte die Steuerklasse 3 und ist in 12/2018 ausgeschieden. Lohneinkünfte fallen für 01/2019 keine an, er soll lediglich die Abfindung erhalten.

Mit welcher Tabelle Lodas versteuert, bin ich ehrlich gesagt überfragt 😕

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m_brunzendorf
Meister
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In Lodas Mandantendaten -> Lohnarten -> Steuer/SV/UV können Sie die Angaben zur Steuer- und SV-Behandlung ihrer benutzten Lohnart überprüfen.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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andrea_23
Beginner
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Es liegt am Zuflussprinzip. Sie machen eine Nachberechnung auf das Vorjahr. Der Betrag steht auf der Abrechnung im Januar 2019 als Einmalbezug. Wenn die Steuer in 2018 korrigiert / berechnet werden soll, muss dies im Bearbeitungsmonat Januar 2019 unter Mandantendaten => Steuer => Allgemeine Daten bei Nachberechnung Vorjahr mit Entstehungsprinzip eingegeben werden. VG A.

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letzte Antwort am 17.01.2019 16:36:35 von andrea_23
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