Hallo zusammen,
vielleicht eine banale Frage: darf ich innerhalb eines Jahres auch häufiger die Lohnart 3890 für die Auszahlung angesammelter Überstunden bei einem Mitarbeiter verwenden?
Bsp.:
Jan: 5 Überstunden (AZK: +5)
Februar: 5 Überstunden (AZK: +10)
März: 2 Überstunden (AZK: +12)
April: 1 Auszahlung von 12 Überstunden über Lohnart 3890 (AZK auf 0)
Mai: 5 Überstunden (AZK: +5)
Juni: 5 Überstunden (AZK: +10)
Juli: 5 Überstunden (AZK: +15)
August: 2 Auszahlung von 15 Überstunden über Lohnart 3890 (AZK auf 0)
Vielleicht irritiert mich nur die Benennung "Einmalbezug" 🙂
Danke!
VG
Die Unterscheidung ist zwischen "Laufender Bezug" und "Einmalbezug" - wenn es also nicht regelmäßig, laufend, in (so gut wie) jedem Monat gezahlt wird, sondern für die Leistung aus einem größeren Zeitraum, dann ist es ein Einmalbezug bzw. sonstiger Bezug.
Danke für die Antwort. Den Unterschied habe ich verstanden. Wir stehen nur vor der Frage, ob wir den "Einmalbezug" mehrfach im Jahr als Lohnart einsetzen dürfen. Also Mitarbeiter lässt sich zur Jahresmitte die Überstunden der ersten Jahreshälfte und zum Dezember die der zweiten Jahreshälfte auszahlen. Ich würde also in der Lohnabrechnung im Juni 1x über die 3890 und im Dezember noch einmal über die 3890 buchen. Geht das?