Hallo!
Der Mitarbeiter bezieht KUG vom 01.04.-30.04.20. Er ist krank vor KUG vom 01.04.-26.04.20, danach geht er ins Krankengeld. Normalerweise erhält er für die Krankentage zusätzlich den Pflichtzuschlag/krank mit Lohnart 155.
Muss ich den Zuschlag auch bei KUG berücksichtigen bzw. abrechnen ? Wenn ja muss ich an der Lohnart etwas ändern?
MfG Franziska Wolf
Hallo Frau Wolf,
ob der Pflichtzuschlag weiterhin gezahlt werden muss, können wir Ihnen nicht beantworten.