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Lohnart 155 Berücksichtigung bei KUG

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letzte Antwort am 28.04.2020 19:38:19 von Monique_Müller
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Schnutella
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Hallo!

 

Der Mitarbeiter bezieht KUG vom 01.04.-30.04.20. Er ist krank vor KUG vom 01.04.-26.04.20, danach geht er ins Krankengeld. Normalerweise erhält er für die Krankentage zusätzlich den Pflichtzuschlag/krank mit Lohnart 155.

Muss ich den Zuschlag auch bei KUG berücksichtigen bzw. abrechnen ? Wenn ja muss ich an der Lohnart etwas ändern?

 

MfG Franziska Wolf

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Wolf,


ob der Pflichtzuschlag weiterhin gezahlt werden muss, können wir Ihnen nicht beantworten.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 28.04.2020 19:38:19 von Monique_Müller
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