Hallo zusammen
habe folgenden Fall. Wir arbeiten mit Lohn und Gehalt. Ein Arbeitgeber hat nur noch eine Angestellte - diese Angestellte befindet sich seit Mitte August 2017 in Elternzeit bis 2020. In der August-Abrechnung wurde noch ein Zuschuss für Mutterschaftsgeld abgerechnet. In der September-Abrechnung würde nun ein 0-Beitragsnachweis für die KK erstellt - genau wie in allen weiteren Monaten bis Ende der Elternzeit.
Mit der KK habe ich schon telefoniert und vereinbart, dass keine Beitragsnachweise mehr zu senden sind und mit diesem Hintergrund auch bei der Kasse keine Schätzungen auflaufen werden.
Kann ich jetzt die weiteren Monate hier die Lohnabrechnung ignorieren, also gar nix machen, oder muss ich trotzdem die monatliche Abrechnung erstellen um am Jahresende die elektr. Lohnsteuerbescheinigung zu erhalten.
Hat da jemand Erfahrung damit?
Grüße
Andrea Schwaiger
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Denken Sie auch an die Lohnsteuer je nach Abgabezeitraum, diese erwarten auch eine "Nullmeldung" solange das Lohnsteuersignal aktiv ist. Bei einem solch langen Zeitraum lohnt es sich dies vorübergehend still zu legen.
Viele Grüße !
Hallo Frau Schwaiger,
die Lohnabrechnung für die weiteren Monate kann nicht „ignoriert" werden.
In Ihrem Fall machen sie einfach eine "leere" Lohnabrechnung und weiterhin für jeden Monat den Monatsabschluss.
Die Durchführung ist wichtig für die Lohnsteuer-Anmeldung sowie die Lohnsteuerbescheinigung am Jahresende.
Viele Grüße aus Nürnberg
Michaela Riedel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Sehr geehrte Frau Riedel,
vielen Dank für Ihre Antwort - wenn ich auch gehofft hätte, dass es hier eine andere Lösung gäbe.
Viele Grüße
Andrea Schwaiger