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Lohnabrechnung mit Pfändung

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letzte Antwort am 30.08.2019 11:41:30 von Daniela_Eichler
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j_baumgärtner
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Hallo,

ich habe einen Mandanten, der eine Lohnpfändung hat.

Dieser Mandant bekommt zusätzlich zum Lohn noch Werkzeuggeld und Arbeitskleidungsgeld, welches ja steuerfrei ist und auch nicht pfändbar.

Welches Lohnkonto nehme ich nun für das Werkzeuggeld und die Arbeitskleidung?

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Tags (1)
n-lau
Beginner
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Nachricht 2 von 5
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Hallo, meinen Sie vielleicht welches Fibu Konto ?

So ganz verstehe ich leider den Zusammenhang nicht. Oder meinen Sie welche Lohnart weil Sie die Pfändung erwähnt haben ?!

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j_baumgärtner
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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Hallo,

nein, ich meine welche Lohnart nehme ich für das Werkzeuggeld, weil es ja steuerfrei ist und nicht vom Lohn abgezogen wird.

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 4 von 5
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Guten Morgen,

für Werkzeuggeld gibt es nach meiern Kenntnis keine "fertige" Datev-Lohnart.

Ich würde die Standard-Lohnart 3700 "Auslösung..." der Datev in den Mandanten übernehmen und kopieren auf 3702. Dann können Sie die Bezeichnung ändern. Die Lohnart 3700 ist bereits unpfändbar geschlüsselt und es erfolgt kein Ausweis auf der Lohnsteuerbescheinigung.

Viele Grüße

T. Reich

DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 5 von 5
729 Mal angesehen

Guten Morgen,

abhängig der sv-rechtlichen Behandlung können Sie - alternativ zur von Herrn Reich empfohlenen Lohnart 3700 - die Lohnart 3801 "Laufender Bezug, nur sv-pfl" verwenden. Diese Lohnart ist steuerfrei, berechnet jedoch SV-Beiträge (falls notwendig).

Bitte prüfen Sie unter Mandantendaten l Anpassung Lohnarten l Gesetzliche Behandlung die Schlüsselung zur Pfändung. Standardmäßig ist die Lohnart 3801 als "normal pfändbar" im Programm hinterlegt.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende wünscht

Daniela Eichler

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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letzte Antwort am 30.08.2019 11:41:30 von Daniela_Eichler
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