Hallo in die Runde,
ich bin kein Steuerberater, sondern Anwender auf Unternehmensseite.
In der Datev-Lohnabrechnung einer GmbH soll ein Geschäftsführender Alleingesellschafter abgerechnet werden, der über die Künstlersozialversicherung versichert ist (die GmbH führt auch Verwerter-Gebühren an die KSK ab, aber das soll hier nicht Thema sein).
Wo werden in diesem Fall die Vorsorgepauschalen für die Sozialversicherung hinterlegt, damit sie sich unterjährig bereits lohnsteuermindernd auswirken?
Und wäre das in der exotischen Konstellation GGF + KSK überhaupt der richtige Weg?
Herzliche Grüße!
Bei einem GGF in beherrschender Stellung findet die Lohnabrechnung ohne Sozialabgaben statt. Außerdem ist mir eine Abwicklung von KSK-Beiträgen über die DATEV-Lohnprogramme nicht bekannt. Fragen sie Ihren steuerlichen Berater.