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Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 20.01.2021 11:46:40 von helga2110
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helga2110
Einsteiger
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582 Mal angesehen

Liebe Community,

 

für einen AN mit Firmenfahrzeug wurde bislang neben der 1%-Regelung für den privaten Nutzungswert auch der geldwerte Vorteil für Fahrten zw. Wohnung - Arbeitstätte bei regelmäßiger Nutzung abgerechnet.

 

Da der AN nun an 2 Tagen im Home-Office ist und öfters auch das Fahrrad benützt, soll ab Jan. 2021 anstatt dem geldwerten Vorteil n u r die Entfernungspauschale mit Pauschalversteuerung angesetzt werden, doch leider klappt die Umsetzung in L+G nicht.  In den Probeabr. wird zwar stets der richtiger Wert der Entfernungspauschale angezeigt, doch auch gleichzeitig die Diff. des st-/sv-pfl. geldwerten Vorteils für Fahrten zw.Wohnung - Arbeitsstätte, obwohl unter Besonderheiten - Firmenfahrzeug das entsprechende Häkchen entfernt wurde.

 

Viele Grüße

Helga

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 3
528 Mal angesehen

Hallo,


bisher wurde der geldwerte Vorteil Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte wohl gemäß der pauschalen Prozent-Methode mit Pauschalversteuerung abgerechnet. Auf welcher Grundlage soll hier kein geldwerter Vorteil mehr abgerechnet werden? Soll künftig eine Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten vorgenommen werden? Beachten Sie, dass die Methode während des Kalenderjahrs nicht gewechselt werden darf.


Prüfen Sie auch das Berechnungsschema Firmenwagen – geldwerter Vorteil. Mit der Lohnabrechnung wird die Mitarbeiterauswertung "Berech.Schema Firmenwagen" erstellt.


Weitere Informationen erhalten Sie im Dokument Firmenwagen.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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helga2110
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
498 Mal angesehen

Vielen Dank, Frau Schöneweis,

 

nach Rspr.mit dem MA benützt er den Firmenwagen 2 Tage i.d.Woche und habe nun unter Firmenwagen - Wohnung/Tätigkeitsstrecke in Einzelfahrten die reduzierten Tage/Mt. eingegeben und mit dem Ergebnis sind wir zufrieden. Allerdings sind das lfd. Bezüge ohne Pauschalversteuerung bei gleichzeitgem Nettoabzug!

 

Werde mir das Dokument " Firmenwagen " durchlesen und auch danke für Ihren Hinweis bzgl. Methodenwechsel.

 

M.f.G

Helga M.

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letzte Antwort am 20.01.2021 11:46:40 von helga2110
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