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Lohn und Gehalt - Zuviel genommener Urlaub

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letzte Antwort am 06.09.2017 09:20:44 von lohnetc
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ingofebruar
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
1391 Mal angesehen

Hallo,

ich habe einen Mitarbeiter der zuviel Urlaub genommen hat. Jetzt kann ich ihn nicht abrechnen.

Bin ziemlich neu und habe keine Erfahrung in Baulöhnen, in der Firma in der ich jetzt seit einem Monat arbeite ist dies aber erforderlich ()

Irgendwie erhalten Arbeitnehmer je Monat 2,5 Urlaubstag, so das es am Ende 30 Urlaubstag sind. Jetzt im August hat ein Arbeiter aber nur Anspruch auf 20 Urlaubstage (8x2,5=20) Der besagte Mitarbeiter hat aber im August so viel Urlaub genommen das er auf 24 Urlaubstage kommt.

Jetzt sagt mir Datev das er nicht abgerechnet werden kann, ich soll die Lohnart wohl in Unbezahlten Urlaub umändern wenn er nicht arbeiten war.
Hmmm.... was jetzt??? Er soll den Urlaub nehmen können und auch bezahlt bekommen.

Soll ich jetzt ihn ihm Aug. normal arbeiten lassen und dafür im Kalender in Sept. Urlaub eintragen? Ist das ok?

Oder kann ich irgendwas am Arbeitszeitmodel ändern, werden dort die Urlaubstage gesteuert?

Vielen Dank

lohnetc
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
589 Mal angesehen

Moin Herr Februar,

die Urlaubstage im Bauhauptgewerbe sind tarifvertraglich geregelt, die Abrechnung eines Baulohns ist (gerade auch im Zusammenspiel mit der Soka-Bau/Urlaubskasse) nicht mit einer üblichen "normalen" Lohnabrechnung zu vergleichen. Insbesondere die technische Abwicklung mit Datev im Bereich Stammdaten ist wirklich nicht selbsterklärend. Es gibt gefühlt tausende Dokumente online als Hilfestellung, ohne Vorkenntnisse im Datev-Lohn wird man in akzeptabler Zeit im Selbststudium nicht vorankommen.

Zunächst müssen einmal die fachlichen Grundlagen im Bereich Baulohn erworben werden, alles Andere führt ins Chaos. In einem Forum ist einfach nicht der richtige Platz um diese Grundlagen zu erlernen, immerhin müssen anschließend auch noch die technischen Grundlagen des Datev-Baulohns erlernt werden. Für beide Bereiche kann man kostenpflichtige Seminare buchen, ob dies bis zur nächsten Abrechnung in vier Wochen weiterhilft, wage ich zu bezweifeln.

Ihr Eingangspost hört sich für mich so an, als wenn Sie jetzt alleine ohne jede Unterstützung durch Kollegen ins kalte Wasser gesprungen sind. Ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, lassen Sie den Baulohn durch jemanden anfertigen, der etwas davon versteht.

<Ironie on>

Auch wenn mancher Chef die Buchhaltung durch die Putzfrau und den Lohn durch den Pförtner erledigen lassen möchte, denn es sind ja nur ein paar Mausklicks, die Software macht schließlich den Rest.

<Ironie off>

Weiterhin viel Erfolg.

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letzte Antwort am 06.09.2017 09:20:44 von lohnetc
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