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Lohn und Gehalt: UV Lohnnachweis Stundenausweis bei 0,00€ Gehalt. Berechnungsgrundlage Vollarbeiterrichtwert/Sollarbeitsstunden

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letzte Antwort am 23.08.2018 14:58:04 von Lara_Hien
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tanja39
Einsteiger
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Hallo zusammen,

da ich begeistert bin von diesem Forum hier eine weitere Frage, an der ich gerade hänge.

Ich habe mich entschieden als Stundenermittlungsform für den Lohnnachweis der UV den Vollarbeiterrichtwert zu nehmen.

Nun habe ich vollgende Situation.

Meine Teilzeitkraft bekommt 400,00€/Monat

In den Mandantendaten habe ich 40 Arbeitsstunden/Woche als betriebsüblich angegeben

In den Mitarbeiterdaten 7 Arbeitsstunden/Woche eingetragen

Dann erhalte ich 22,xy Stunden als Ausweis, was auch mit der von Datev angezeigten Umrechnungsformel übereinstimmt. Soweit so gut.

Nun arbeitet der Mitarbeiter aber im August gar nicht weshalb ich kein Gehalt von 400,00€ abgerechnet habe. Jedoch weißt mir L&G auf dem UV Nachweis 22,xy Stunden aus mit 0,00€ Bruttoarbeitslohn.

Wie kann ich diesen Mitarbeiter einstellen (der immer mal wieder einen Monat arbeite und den anderen nicht) sodass es mir auf dem UV-Nachweis 0 Arbeitsstunden bei 0€ Gehalt ausweist.

Ich freue mich über Rückmeldung.

Vielen leiben Dank schon mal.

Tanja

hwp
Beginner
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Hallo Frau Schmidt

dazu gibt es in LuG die Statistiklohnart 8500. Sie können im Dezember 2018 die gesamten Jahresstunden der Aushilfe mit LA 8500 in den Bewegungsdaten eingeben... dann werden die bisherigen Std überschrieben. Das muss aber vor dem Monatsabschluss  Dezember eingegeben werden. Können Sie ja auch schon im September mal testen.

Ich würde mir nicht so viele Gedanken wegen den paar Std machen.. der anteilige VollarbeiterRW  passt auch, ist ja nur eine Statistik. Viel entscheidender ist der Bruttobetrag, der mit der DEÜV-Meldung abgeglichen wird... und der wird ja richtig übermittelt.

Christa Caspar

tanja39
Einsteiger
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Hallo Frau Caspar,

danke für die Antwort und den Tipp. Ja, mir ist bewusst, dass die Stunden nur Statistikwerte sind aber ich möchte meine Lohnabrechnung immer ewiter verbessern und suche daher nach Lösungen auch für dieses nicht ganz so entscheidende Problem.

Ich habe eben mal eine Abrechnung für September gemacht und mir den Lohnnachweis angesehen.

Warum auch immer funktioniert es nicht. Auf dem Lohnnachweis befinden sich weiterhin die 22,90 Stunden.

Ich habe August und September mit 0€ abgerechnet und damit müssten die Stunden im September bei 2*22,90 sein müssten.

Ich habe wie in einem anderen Beitrag zum Thema beschrieben in der Lohnart 8500 unter Lohnartenbesonderheiten den Punkt Ausweis der Stunden für dei BG angewählt.

Danach habe ich beim betreffenden Mitarbeiter die Stundenlohnart 8500 von August und September mit jeweils -22,90 eingegeben.

Im September stehen nun auf dem Ausweis 22,90 Stunden.

Können Sie sich erklären warum? Ich hab schon in den Hilfen nachgesehen aber da steht nichts zutreffendes.

Danke für jede Art von Hilfe.

Tanja

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DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Tanja,

der digitale Lohnnachweis für ein gesamtes Meldejahr wird üblicherweise mit dem Monatsabschluss Dezember erstellt. Dieser wird nur unterjährig erstellt, wenn ein Ende für die Gültigkeit der UV Mitgliedschaft vorliegt und ein Meldegrund für den Sondertatbestand eingetragen ist.  

Davor wird mit jedem Abrechnungsmonat die Auswertung „Einzelaufstellung Unfallversicherung (monatlich)" erzeugt, welche die monatlichen Stunden und das Arbeitsentgelt der Mitarbeiter enthält.

Des Weiteren ist zu berücksichtigen, welcher Beitragsmaßstab für die Unfallversicherung zurückgemeldet wurde. Bei Beitragsmaßstab 1 - „Entgelt (Lohnnachweis wird auf Basis von Entgelten erwartet)" liegt der Fokus auf den Entgelten. Bei Beitragssmaßstab 2 – „Arbeitsstunden (Lohnnachweis wird auf Basis von Arbeitsstunden erwartet)" ist es durchaus sinnvoll die Stundenermittlung anhand der Anwesenheitsstunden ermitteln zu lassen. Hierbei müssen die tatsächlichen Anwesenheitsstunden des Mitarbeiters im Kalender gebucht werden.

Bei dem Stundenermittlungsverfahren mit dem Vollarbeiterrichtwert handelt es sich um eine durchschnittliche Berechnung der Stunden. Die Stunden werden auf der Auswertung "Einzelaufstellung Unfallversicherung (monatlich) auch ausgewiesen, obwohl der Mitarbeiter in dem Monat kein Entgelt bekommen hat.

Der Tipp, die Stunden mit der Statistiklohnart 8500 zu korrigieren, ist ebenfalls eine Möglichkeit. Hierbei zu beachten ist, dass die Lohnart auf der Mandantenebene unter Mandantendaten / Anpassung Lohnarten / Lohnarten im Register der Lohnartenbesonderheiten im Ausweis für die Stunden für die Berufsgenossenschaft mit "Ausweis der Stunden auf der Berufsgenossenschafstliste" geschlüsselt ist.

Liebe Grüße aus Nürnberg

Lara Hien

Personalwirtschaft

DATEV eG

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letzte Antwort am 23.08.2018 14:58:04 von Lara_Hien
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