Hallo Community,
der Jahreswechsel steht vor der Tür. Aus diesem Grund erhalten Sie in diesem Beitrag eine Übersicht über alle wichtigen Informationen und Neuerungen rund um den Jahreswechsel 2021/2022:
- Geänderte Softwarebereitstellung der Jahreswechsel-Updates 11.8 von Lohn und Gehalt
Die Jahreswechsel-Updates 11.8 mit den gesetzlichen Änderungen steht Ihnen ausschließlich im Rahmen des Update-Termins 30.12.2021 voraussichtlich ab 18:15 Uhr zum elektronischen Abruf zur Verfügung.
Es wird kein Haupt-Release der DATEV-Programme geben.
⚠️Voraussetzung für die Installation dieser Jahreswechsel-Updates sind die DATEV-Programme 15.0, die im August 2021 bereitgestellt wurden.
Hinweis: Wenn Sie die DATEV-Programme 15.0 erst zum Jahreswechsel installieren, müssen Sie zusätzlich alle jeweils aktuellen Service-Releases zwischen den DATEV-Programmen 15.0 und dem 30.12.2021 installieren.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1019748 und unter www.datev.de/softwarebereitstellung
- Verlängerungen der Regelungen / Aktualisierungen zum Kurzarbeitergeld
Viele Regelungen zum Thema Kurzarbeit wurden bis zum 31.03.2022 verlängert.
Aufgrund dessen, dass immer noch einiges nicht abschließend geklärt und voraussichtlich in Kürze noch beschlossen wird, verzichte ich an dieser Stelle auf eine Aufzählung.
Bitte entnehmen Sie alle Informationen zu diesem Thema aus dem Dokument 1021894 - Kurzarbeitergeld: Aktuelle Änderungen im Überblick. Dieses wird laufend für Sie aktualisiert.
Die aktuelle Pressemitteilung des BMAS vom 24.11.2021 finden Sie hier.
In einigen anderen Community-Beiträgen haben wir gelesen, dass die Agentur für Arbeit signalisiert hat, dass die Prüfung der Anträge für das Jahr 2020 noch längere Zeit in Anspruch nehmen wird.
Wenn die Agentur für Arbeit den Antrag auf Kurzarbeitergeld ablehnt, weil z.B. die Voraussetzungen nicht erfüllt waren, sprechen Sie über das weitere Vorgehen mit der Agentur für Arbeit.
Weitere Informationen finden Sie im Rundschreiben 2021/518 vom 20.07.2021 des GKV-Spitzenverbands.
⚠️Bitte beachten Sie, dass wir als DATEV keine Empfehlung bzgl. der Korrekturen geben können. In diesen Fällen sind auch individuelle Vereinbarungen aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder der gesonderten Zustimmung des Arbeitnehmers die geprüft werden müssen. Bitte sprechen Sie hierzu ggf. auch mit einem Spezialisten aus dem Arbeitsrecht.
Fragen und Antworten zum Thema Kurzarbeitergeld (Kug) im Kontext des Coronavirus (Dok.-Nr. 1008731)
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Für gesetzlich Krankenversicherte wurde ab 01.10.2021 ein verbindliches elektronisches Verfahren zur Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsdaten durch die Ärzte an die Krankenkassen eingeführt.
Nach Meldung der Arbeitsunfähigkeit durch den Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber voraussichtlich ab 01.01.2022 von den Krankenkassen die Daten zu Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit elektronisch abrufen.
⚠️Beachten Sie, dass es sich in der Zeit vom 01.01.2022 bis 30.06.2022 um eine Pilotierungsphase handelt.
Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber die Daten abrufen kann. Voraussichtlich ab dem 01.07.2022 wird das neue Verfahren für alle Arbeitgeber Pflicht.
Weitere Informationen finden Sie unter Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) - Hintergrund (Dok.-Nr. 1022887).
- Betriebsrentenstärkungsgesetz
Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze vom 17.08.2017 (veröffentlicht im BGBl. I S. 3214) muss der Arbeitgeber auch für vor dem 01.01.2019 abgeschlossene Entgeltvereinbarungen ab 01.01.2022 15% des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung zahlen. Dies gilt jedoch nur, wenn er durch die Entgeltumwandlung SV-Beiträge einspart (§ 1a Abs. 1a und § 26a BetrAVG).
Diese Regelung gilt bereits für die ab 01.01.2019 neu abgeschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument Lohn und Gehalt: BRSG / betriebliche Altersvorsorge – Verträge hinsichtlich AG-Pflichtzuschuss in Lohn und Gehalt prüfen (Dok.-Nr. 1021277)
Wir bedanken uns an dieser Stelle für Ihre großartige Beteiligung in unserer PWS-Community und wünschen Ihnen und Ihren Familien eine schöne Weihnachtszeit 🎄, einen guten Start in das Jahr 2022🚀 und vor allem bleiben Sie gesund 🍀!
Beste Grüße aus unseren Homeoffices
Ihr Community-Team PWS
Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG