Hallo zusammen,
ich benötige heute mal wieder Hilfe.
Am 01.09. hat eine Stundenlöhnerin bei uns angefangen und am 04.09. war sie für einen Tag krank. Ich habe nun den Tag in den Fehlzeiten mit K6 belegt. Sie ist als Stundenlöhnerin in der Lasche Tätigkeit geschlüsselt, einen Stundenlohn habe ich ihr auch vorgegeben. Trotzdem erscheint in der Abrechnung dieser Fehlerhinweis:
Im Lexikon steht dazu auch ein Text, aber leider bringt auch der keine Änderung. Habe die Lohnart auf Mandantenebene schon auf diverse Sachverhalte umgeschlüsselt, der Hinweis bleibt. Hat noch jemand eine Idee ? Da ich morgen die Abrechnung fahren muss freue ich mich über schnelle Hilfe.
Vielen Dank !
Steffi
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Kittler,
wenn die Mitarbeiterin erst 3 Tage beschäftigt ist, steht ihr normalerweise keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber zu (sie bekäme ggf, Krankengeld von der Krankenkasse). Daher wäre der Schlüssel K6 nicht korrekt und es müssten Fehlstunden eingetragen werden.
Hallo Frau Winter, ja genau, in den ersten 4 Wochen müssen wir keine Lohnfortzahlung leisten.Daher habe ich ja den Schlüssel K6 für den Kranktag gesetzt. Aber wo trage ich denn dann die Fehlstunden ein ?
Viele Grüße
Steffi Kittler
Hallo Frau Kittler, ich denke die Fehlermeldung kommt, da in den Bewegungsdaten-Kalender die Arbeitstage nicht eingetragen sind. Sie haben bestimmt den Stundenlohn in der Monatserfassung eingetragen. In der Kalendererfassung muss das Häkchen für automatisches Erfassen der Anwesenheit gesetzt sein. Oder aber im Kalender AS = 1 in den Std. die tägliche Arbeitszeit und in den Tagen = 1 stehen.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Grüße Petra Raabe
Hallo Frau Raabe, super, genau das war das Problem. Nun klappt es 🙂
Herzlichen Dank !