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Lohn und Gehalt - DEÜV Meldung GdA17 nachträglich

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letzte Antwort am 25.02.2026 17:19:47 von Michael1
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Michael1
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Für Mitarbeiter, die bereits in 2025 in Elternzeit waren, hätte zusammen mit der Systemwechselmeldung GdA 13 auch eine GdA17 Meldung erfolgen müssen. Leider war zu dem Zeitpunkt die Unterbrechung wegen EZ noch nicht vorgetragen.
 
Die KK besteht jetzt auf dieser Meldung
 
Was kann man machen, dass diese Meldung nachträglich noch erstellt wird?
 
DATEV-Mitarbeiter
Philipp_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
73 Mal angesehen

Hallo,


hat die Elternzeit bereits vor Systemwechsel begonnen oder startet diese zeitgleich zum Abrechnungsbeginn mit Lohn und Gehalt?


Wenn die Elternzeit mit Abrechnungsbeginn in Lohn und Gehalt startet, erfassen Sie diese auf Mitarbeiterebene unter Erfassen | Stammdaten | Besonderheiten | Mutterschutz - Registerkarte Elternzeit. Mit der Schaltfläche "Übernahme Kalender" werden die Eintragungen mit dem Ausfallschlüssel "EZ" in den Kalender übertragen. Die DEÜV-Meldung zum Beginn der Elternzeit (GdA 17) kann zusätzlich zu der bestehenden DEÜV-Systemwechselanmeldung (GdA 13) erstellt werden.


Wenn der Beginn der Elternzeit dagegen bereits im Abrechnungszeitraum des vorherigen Systems lag, kann die DEÜV-Meldung 17 in Lohn und Gehalt nicht erstellt werden. In diesem Fall kann die Erstellung der DEÜV-Meldung alternativ über das SV-Meldeportal erfolgen.

Freundliche Grüße Philipp Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Michael1
Beginner
Offline Online
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Danke für Ihre Rückmeldung.  🙂

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letzte Antwort am 25.02.2026 17:19:47 von Michael1
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