Hallo,
hat die Elternzeit bereits vor Systemwechsel begonnen oder startet diese zeitgleich zum Abrechnungsbeginn mit Lohn und Gehalt?
Wenn die Elternzeit mit Abrechnungsbeginn in Lohn und Gehalt startet, erfassen Sie diese auf Mitarbeiterebene unter Erfassen | Stammdaten | Besonderheiten | Mutterschutz - Registerkarte Elternzeit. Mit der Schaltfläche "Übernahme Kalender" werden die Eintragungen mit dem Ausfallschlüssel "EZ" in den Kalender übertragen. Die DEÜV-Meldung zum Beginn der Elternzeit (GdA 17) kann zusätzlich zu der bestehenden DEÜV-Systemwechselanmeldung (GdA 13) erstellt werden.
Wenn der Beginn der Elternzeit dagegen bereits im Abrechnungszeitraum des vorherigen Systems lag, kann die DEÜV-Meldung 17 in Lohn und Gehalt nicht erstellt werden. In diesem Fall kann die Erstellung der DEÜV-Meldung alternativ über das SV-Meldeportal erfolgen.
Danke für Ihre Rückmeldung. 🙂