Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte in Lohn und Gehalt den Monat Mai abrechnen.
Von der Berufsgenossenschaft wurde zurückgemeldet, dass die Mitgliedschaft im April geendet hat.
Nach Rücksprache mit der BG ist dies erfolgt, aufgrund eines Gesellschafterwechsels beim Mandanten. Es wurde aber seitens der BG noch keine neue Mitgliedsnummer und PIN vergeben. Das Verfahren ist schwebend.
Wie kann ich die Abrechnung trotzdem durchführen?
Ich habe schon versucht das Datum des Endes zu ändern aber das Datum bei der Gefahrentarifstelle ließ sich nicht entsprechend ändern.
Was kann ich tun?
Gruß
U. Bernzen
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo U. Bernzen,
damit die Lohnabrechnung für einen Mandanten mit unfallversicherungspflichtigen Mitarbeitern durchgeführt werden kann, ist eine gültige Mitgliedschaft sowie Gefahrtarifstelle notwendig.
Nachdem Sie noch keine neue Mitgliedsnummer und PIN erhalten haben, empfehle ich Ihnen die alte Mitgliedschaft vorerst wieder zu aktivieren.
Stornieren Sie auf der Mandantenebene unter Abrechnung | Abruf Stammdaten Unfallversicherung… die Stammdatenabfrage. Setzen Sie dazu den Haken bei der entsprechenden Mitgliedschaft und im Kontrollkästchen "Abfrage stornieren". Bestätigen Sie dies mit OK.
Nachdem Sie die Stornierung erfolgreich an das RZ übermittelt haben, können Sie unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften, Registerkarte Gefahrtarifstellen den Monat "bis (MM/JJJJ)" bei dem Gültigkeitszeitraum der oben ausgewählten Gefahrtarifstelle löschen. Die Spalte "Wert aus Rückmeldung" ist nicht mehr aktiviert.
Prüfen Sie in der Registerkarte Mitgliedschaft den Gültigkeitszeitraum der Mitgliedschaft. Hinterlegen Sie hier kein Ende.
Sobald Sie die neue Mitgliedsnummer und PIN erhalten, legen Sie eine zweite Mitgliedschaft an und beenden Sie die Gültigkeit der alten Mitgliedschaft mit einem Meldegrund für Sondertatbestand wieder.
Die Probe- bzw. Lohnabrechnung sollte nun wieder erstellt werden.
Viele Grüße
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG