Liebe Community, wir haben unterjährig Lohndaten in Lohn und Gehalt übernommen. Der Vorberater hat die Lohnsteuerbescheinigungen bis 30.04.2022 erstellt aber in der Sozialversicherung wg. Systemwechsel abgemeldet. Die zu erstellenden Lohnsteuerbescheinigungen sind ab 01.05.2022 zu erstellen. Ich habe das Eintrittsdatum in Lohn und Gehalt auf den 01-05-22 erfasst, nun passt meine Lohnsteuerbescheinigung. Aber es werden zusätzliche Sozialversicherungsmeldungen erstellt. Die Meldung weg. sonstiger Gründe wird storniert und eine Meldung mit 10 wird generiert. Kann ich die SV_Meldungen im Mai nach Änderung des Eintrittsdatums irgendwie unterdrücken?
Vielen Dank!
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ein Meldung mit Meldegrund 13 erstellen.
Hallo,
ich gehe davon aus, dass der Vorberater mit einem Fremdprogramm abgerechnet hat. Ist das richtig? Bei einem Systemwechsel von LODAS oder Lohn und Gehalt sollten Sie in diese Situation nicht geraten.
Im Rahmen von einem Systemwechsel passt die Erstellung einer Lohnsteuerbescheinigung und einer DEÜV-Systemwechselabmeldung (GdA 36) nicht zusammen.
Eine Lohnsteuerbescheinigung ist nur bei Beendigung eines Dienstverhältnisses (Austritt) oder am Ende des Kalenderjahrs zu erstellen. Ein Systemwechsel alleine ist gemäß den Vorgaben kein Grund für eine Lohnsteuerbescheinigung. Eine DEÜV-Systemwechselabmeldung darf mit einem Austritt nicht erstellt werden.
Wenn mit Austritt im bisherigen System und mit Eintritt im neuen System gearbeitet wird, sind keine DEÜV-Systemwechselmeldungen (GdA 36/13) zu erstellen. Durch den Austritt hat der kleinere Meldegrund 30 (Ende der Beschäftigung) und durch den Eintritt der Meldegrund 10 (Beginn der Beschäftigung) Vorrang.
In diesem Fall gibt es nicht nur eine Lösung. An Ihrer Stelle würde ich die Mitarbeiter mit dem Eintritt (Beginn Beschäftigungszeitraum) zum 01.05.2022 weiter abrechnen. Die Systemwechselabmeldung (GdA 36) müsste außerhalb von Lohn und Gehalt storniert und durch den Meldegrund 30 ersetzt werden. Ich empfehle Ihnen, die DEÜV-Meldungserstellungen in Lohn und Gehalt nicht zu unterdrücken.
Wenn Sie die Mitarbeiter mit Ihrem ursprünglichen Eintrittsdatum abrechnen, bleibt die Systemwechselanmeldung (GdA 13) bestehen. Allerdings benötigen Sie spätestens zum unterjährigen Austritt bzw. am Jahresende bei allen Mitarbeitern die monatlichen Lohnkontovortragswerte. Nur damit kann mit Lohn und Gehalt zum Ende des Kalenderjahrs die Lohnsteuerbescheinigung erstellt werden. Demnach müssten jedoch die bisher erstellten Lohnsteuerbescheinigungen vom Vorberater storniert werden.
Vielen Dank Nina_Schöneweis. Ich hatte dem Vorberater auch diese Vorgehensweise mitgeteilt. Leider wurde es jetzt anders durchgeführt. Und ja es es war vorher kein Datev Mandant.
Liebe Nina,
leider haben wir aktuell einen ähnlichen Fall wo der Vorberater nun eine Abmeldung mit GdA 36 und eine Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung durchführen möchte. Meines Erachtens nach nicht korrekt. Können Sie mir zu ihrer folgenden Aussage: " Ein Systemwechsel alleine ist gemäß den Vorgaben kein Grund für eine Lohnsteuerbescheinigung. Eine DEÜV-Systemwechselabmeldung darf mit einem Austritt nicht erstellt werden" eine Quelle bieten auf die ich mich beziehen kann. Leider finde ich auch bei der Elstam nichts spezifisch dazu.
Danke vorab 🙂
Hallo,
Lohnsteuerbescheinigungen werden nur bei folgenden Sachverhalten aufbereitet und zum Senden bereitgestellt:
- mit der Dezember-Abrechnung (inkl. Jahreslohnsteuerbescheinigung)
- bei einem unterjährigen Austritt
- bei einem Einmalbezug nach Austritt
- bei einem Wechsel von individueller Besteuerung zur pauschalen Versteuerung
Eine Systemwechsel-Abmeldung mit Abgabegrund "36" begründet daher keine Erstellung einer Lohnsteuerbescheinigung.
Die Lohnsteuerbescheinigung für das gesamte aktuelle Kalenderjahr wird vom übernehmenden Berater erstellt.