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Lohn u. Gehalt

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letzte Antwort am 20.09.2016 14:35:36 von t_r_
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schnaggal85
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Hallo,

ich würde gerne wissen welche Lohnart in meinem Fall die richtige ist. Ich habe das Lohn u. Gehalt Programm und einen Minijobber, der nach Stunden bezahlt wird. Nun hat dieser ja auch recht auf Urlaub. mit welcher Lohnart buche ich ihm die Urlaubsstunden als Lohn dazu? ich denke es ist die Lohnart 1600 Urlaubslohn, Std. Aber wofür ist dann die Lohnart 4020 Urlaubsgeld, Std.? eine 1xjährlich freiwillige Urlaubsgeld-Zahlung sozusagen, sehe ich das richtig?

-2te Frage: Eine Mitarbeiterin erhält Kiga-Zuschuss, inklusive Mittagessen. Nun hat sie für das gesamte letzte Kindergartenjahr einen Bescheid über den rückerstatteten Mittagsessen-Betrag erhalten. In welchem Monat ziehe ich diese wieder ab? August, oder ist das egal?

t_r_
Allwissender
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Hallo,

Sie können die Lohnart 1600 für einen Stundenlöhner als Lohnart für Urlaubslohn verwenden. Bei dieser Lohnart greift das Programm auf den in den Stammdaten hinterlegten Stundenlohn 1 für die Berechnung zurück.

Die Lohnart 4020 kann für zusätzlich zum Urlaubslohn gezahltes Urlaubsgeld genutzt werden. Auch diese Lohnart ermittelt nach Eingabe einer Stundenanzahl einen Betrag, aber die Lohnart greift auf den Durchschnitt 1 zurück.

Den Betrag sollten Sie zeitnah einbehalten, da der Mitarbeiter keinen Anspruch mehr auf diesen steuerfreien Zuschuss hat.

Viele Grüße

T. Reich

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schnaggal85
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Danke. Aber den letzten Satz verstehe ich nicht ganz. Aber ich denke bei einem Minijobber ist dies eh hinfällig oder?

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t_r_
Allwissender
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Entschuldigung, dass war unklar. Der letzte Satz war auf den Kindergartenzuschuss bezogen.

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schnaggal85
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alles klar, dann ziehe ich diesen Betrag einfach rückwirkend im August ab.

Und können die Mittagsbetreuungskosten vom Schulkind auch steuerfrei vom AG übernommen werden?

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t_r_
Allwissender
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Nein, im folgenden Beitrag finden Sie Hinweise zum

Kindergartenzuschuss

Hier finden Sie auch einen Link zu Lexinform.

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letzte Antwort am 20.09.2016 14:35:36 von t_r_
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