Guten Morgen,
ich stehe aktuell vor dem Problem, dass ich einen Mitarbeiter abrechnen muss, der vom 20.07-31.07.20 als Praktikant im Betrieb war und danach zum 01.08.20 als Auszubildender weiterbeschäftigt wird. Für die Zeit vom 20.07.-31.07.20 soll er eine Summe X erhalten. Wie gebe ich das korrekt ein, damit diese Summe X nicht gekürzt wird? Ginge da die Lohnart 3701 (Bezug St-und Sv-frei) unter Bewegungsdaten-Monatserfassung?
Lieben Dank im Voraus für die Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Zunächst mal wäre zu klären, um welchen Praktikanten-Status es sich handelt und wie dann das Entgelt zu versteuern/zu verbeitragen ist, die nötigen Angaben dazu finden Sie im Rehm (DATEV Arbeitsplatz, Suche, Suchwort Praktikant).
Dann beziehen sich Gehaltsvereinbarungen auf einen Monatszeitraum, da der Lohnabrechnungszeitraum den ganzen Monat umfasst. Falls eine Vereinbarung anderslauten getroffenworden sein sollte, muss dann eben auf den ganzen Monat hochgerechnet werden, so dass das System auf den Teilmonat kürzen kann.
Für das Ausbildungsverhältnis lässt sich dann mit einer neuen Personalnummer beginnen, oder der Status (PGS, BGS etc.) mit der gleichen Personalnummer ab 01.08.20 ändern und geändert weiterführen.
Die Gehaltsangaben in der Monatserfassung zu hinterlegen, halte ich nicht für geeignet.
Sorry für Tippfehler - zu schnell abgeschickt 😞
Hallo,
grundsätzlich ist natürlich zu erst die Prüfung vorzunehmen, ob tatsächlich ein Praktikum vorliegt.
Im Weiteren zur edv-technischen Seite lässt sich sagen, das Sie durchaus durchgehend die gleiche Personalnummer verwenden können. Hier scheiden sich die Geister. Ich halte die durchgängige Personalnummer für den "besseren" Weg.
Bei einem gleichbleibenden monatlichen Bezug würde ich auch zur Erfassung in den Stammdaten raten. In diesem Fall haben Sie allerdings nur einmal den Wert. Hier können Sie auch direkt den zu bezahlenden Betrag in den Bewegungsdaten erfassen. Vielleicht wurde dieser ja so vereinbart, ohne das ein voller Monatsbetrag vereinbart wurde, da ja klar war, dass der Mitarbeiter nur vom 20.07. bis 31.07.2020 Praktikant sein wird.
Grundsätzlich ist auch ein an einen Praktikanten zu bezahlender Betrag lohnsteuerpflichtig.
Ich nutze eine steuer- und sv-pflichtige Lohnart mit der Bezeichnung "Praktikumsbeihilfe". Die Lohnart habe ich aus der Lohnart Gehalt kopiert.
Die Steuerpflicht und SV-Pflicht wird über die in den Personalstammdaten hinterlegten Stammdaten gesteuert.
Viele Grüße
T. Reich