Hallo zusammen,
ich hoffe auf Hilfe hier in der Community! Bin zuversichtlich!
Zum Sachverhalt:
MA scheidet zum 30.11.17 aus dem Unternehmen aus. Er hat eine Direktversicherung die er letztmalig mit dem bis zum Vertragsende offenen Betrag bedienen möchte. Dies ist auch mit der Direktversicherung so abgeklärt und geht in Ordnung.
MA bekommt eine Abfindung und mit dieser Abfindung soll die Direktversicherung bedient werden.
Abfindung wurde in der Monatserfassung im November und die Direktversicherung mit dem Assistenten erfasst.
Nun kommt bei der Probeabrechnung folgende Fehlermeldung:
Fehler #LN03570:
Das jährliche SV-Brutto in Höhe von -831,67 Euro ist im Monat 11/2017 negativ. Dies führt zu fehlerhaften Abrechnungen, wenn der zu korrigierende Einmalbezug ursprünglich die anteilige Beitragsbemessungsgrenze berschritten hat oder wenn sich seit dieser Abrechnung die SV-Prozentsätze geändert haben.
>> Führen Sie statt dessen eine Nachberechnung mit den korrigierten Beträgen durch.
Was habe ich falsch gemacht? Und wie kann ich diesen Fehler korrigieren?
Liebe Grüße
Kristina
Hallo Kristina,
der Fehler #LN03570 tritt auf:
- wenn im Monat der Gehaltsumwandlung einer betrieblichen Altersvorsorge der gezahlte Einmalbezug zu niedrig oder nicht vorhanden ist
oder
- wenn ein bereits gezahlter Einmalbezug rückwirkend mit einem höheren Betrag, als ursprünglich abgerechnet, ausgebucht wurde.
Vermutlich ist die abgerechnete Abfindung niedriger als die Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge? Dadurch ergibt sich ein neagtives SV-Brutto und o. g. Fehlermeldung erscheint.
Viele Grüße
Michaela Riedel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Welche Lohnart wird genommen ? Die für die "echte" Abfindung ? Diese Lohnart ist in der SV kein sonstiger Bezug, somit kann das Programm die Umwandlung nicht vornehmen.
Viele Grüße !
Hallo Michaela,
es wurde bei diesem MA im April + Mai jeweils 920,33€ für die betriebliche Altersvorsoge auch schon abgezogen. Im November kam eine Abfindung in Höhe von 5.000.-€ und die betr. Altervorsorge in Höhe von 4.055,30€.
Kann es damit zusammen hängen, dass in diesem Jahr schonmal 2mal die Altervorsorge bezahlt wurde??
Wenn ja, wie kann ich den Fehler nun umgehen??
Grüße
Kristina
Hallo Nicole,
ich habe die Stammlohnart "ABF06" genommen!
Grüße
Kristina
Hallo Kristina,
in Ihrem Fall können Sie die Entgeltumwandlung nur über laufende Lohnarten verrechnen. Wie von Nicole schon erwähnt, ist Ihre verwendete Lohnart sozialversicherungsfrei, dadurch entsteht ein negatives jährliches SV-Brutto.
Konkret heißt es, die Anlage eines Vertrages mit den Lohnarten 4720 und 3040. Als Abrechnungsintervall wählen Sie "jährlich".
Freundliche Grüße
Michaela Riedel
Personalwirtschaft
DATEV eG