Hallo,
ich habe erstmalig in Lodas unter Mandantendaten -> Finanzbuchführung-> Buchungsbeleg Allgemein -> Buchungsbeleg "zusätzlicher Buchungsbeleg für Nachberechnungsmonate: ja" aktiviert.
Nun gibt es zwar bei den Lohn-Auswertungen (Nr. 85) den aktuellen Buchungsbeleg (in meinem Fall Januar und die Übermittlung in Kanzlei-Rewe funktioniert, hier steht auch als Überschrift "Programmverbiund FIBU, die Buchungsdaten wurden zur Übernahme in die Finanzbuchführung bereitgestellt) und Einzelaufstellungen mit den Werten der nachberechneten Monate. (Programmverbindung FIBU-Einzelaufstellung)
Was muss ich tun, dass die Werte in Kanzlei-Rewe automatisch eingespielt werden? Sie fließen weder in den aktuellen Buchhaltungsmonat rein (dies wäre auch falsch), als auch in das Vorjahr.
Muss ich die Buchungen im Vorjahr/Vormonat händisch erfassen?
Muss noch eine Auswertungsliste erstellt werden? (habe keine gefunden)
Liegt es am Jahreswechsel? Was passiert unterjährig, werden dort bei obiger Konstellation zwei Lohnbuchungsvorläufe erstellt?
Auswertung 80 und 85 (normaler Monat) funktioniert, mir ist das holen der Lodasbuchungsdaten in Kanzlei Rewe klar, nur der zusätzliche Buchungsbeleg für Nachberechnungsmonate läuft nicht.
Viele Dank für alle Tipps und Infos.
Hallo,
die Buchungen aus Nachberechnungsmonaten werden im Buchungsbeleg grundsätzlich im laufenden Abrechnungsmonat ausgewiesen.
Mit Hilfe der zusätzlichen Seiten, können Sie die Nachberechnungsbuchungen leichter nachvollziehen. Diese können jedoch nicht in die FIBU übernommen werden.
Viele Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Mertel,
soll das heißen, dass meine Kollegin aus der Buchhaltung die Buchungen anhand der Einzelaufstellung (Auswertung 85) händisch erfassen muss?
Wieso können diese Nachberechnungsbuchungen zwar aufgelistet aber nicht in Kanzlei Rewe übertragen werden? Wird hier an einer automatischen Lösung noch weitergearbeitet, oder ist das bereits das Endergebnis? (Bitte an die Entwickler weiterleiten)
Viele Grüße
TW
Hallo TW,
ich kann nachvollziehen, dass eine händische Korrektur für Sie oder Ihre Kollegin sehr aufwendig ist. Jedoch werden alle Nachberechnungen - wie von meiner Kollegin Frau Mertel geschrieben - grundsätzlich im laufenden Abrechnungsmonat verbucht. Wenn die Verbuchungen aus den Nachberechnungen im jeweiligen Nachberechnungsmonat erfolgen sollen, können diese nur manuell vorgenommen werden.
Ich habe mich zum aktuellen Stand erkundigt: Eine automatische Lösung ist aktuell nicht geplant, da die Änderung dieser Vorgehensweise eine umfangreiche Programmanpassung erfordern würde. Umfangreich deshalb, da nicht nur der Lohn, sondern auch Kanzlei Rechnungswersen betroffen ist.
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Mertel,
kann ich den zusätzlichen Buchungsbeleg für Nachberechnungen ins Vorjahr nachträglich abrufen?
Wie gehe ich dabei vor?
Vielen Dank
Britta Meder
Hallo Frau Meder,
wenn die Nachberechnung bereits vorgenommen wurde, ist eine rückwirkende Erstellung nicht mehr möglich. Ansonsten finden Sie die Einstellung, wie im Eingangsbeitrag beschrieben unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Buchungsbeleg Allgemein im Feld zusätzlicher Buchungsbeleg für Nachberechnungsmonate.