Hallo,
habe ein kleines Problem mit der Vervielfältigungsregel bAV und einer Abfindung.
Habe die Abfindung über die Bewegungsdaten eingegeben, dann im Bereich baV die Verfielfältigungsregel eingerichtet und eine Gehaltsumwandlung (zugrunde liegende Lohnart Abfindung (Lohnart 208)) in der bAV für den Austrittsmonat eingestellt.
Bei der Probeabrechnung habe ich festgestellt, dass für den Vervielfältigungsbetrag Sozialversicherung abgeführt werden soll. Da die Abfindung jedoch sv-frei ist, passt das doch irgendwie nicht zusammen, oder?
Hat jemand aus der Community Erfahrung mit der Vervielfältigungsregel und kann mir weiterhelfen?
Herzlichen Dank im Voraus.
OLJA
Hallo Olja,
bitte nehmen Sie Kontakt über einen anderen Weg mit uns auf, damit wir uns den Sachverhalt zusammen mit Ihnen ansehen können.