Hallo zusammen,
wir haben den Fall, dass eine Beschäftigte im Vorjahr, also noch kein Befreiungsbescheid vorlag, über die DRV abgerechnet haben.
Im Januar kam der Befreiungsbescheid und die Monate wurden entsprechend an das Versorgungswerk korrigiert.
Nun ist aufgefallen, dass in der Lohnsteuerbescheinigung die Beiträge weiterhin an die RV und nicht an das Versorgungswerk aufgeführt sind, es wurde im Januar also keine Korrektur-Lohnsteuerbescheinigung erstellt.
Ist dies so richtig? Kann man hier noch etwas korrigieren?
Viele Grüße,
Wolfgang
... weiß jemand um Rat?
Hallo Wolfgang,
eine Korrektur der Lohnsteuer-Bescheinigung für das Vorjahr ist nur mit dem Entstehungsprinzip möglich.
Vermutlich wurde die Korrektur im Januar ohne die Auswahl des Entstehungsprinzips durchgeführt.
Leider ist eine Korrektur der Lohnsteuer-Bescheinigung über LODAS nicht mehr möglich. Bitte korrigieren Sie diese nach Rücksprache mit der Finanzverwaltung über den manuellen Weg.