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Lodas V 10.41/Urlaubsabgeltung zum Austritt/Ende Krankengeldbezug

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letzte Antwort am 17.05.2017 09:07:50 von fraua
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fraua
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Guten Tag,

Wir haben einen Mitarbeiter, der seit letztem Jahr in Krankengeldbezug ist. Dieses endet am 02.07.17 und er meldet sich arbeitslos ohne Beschäftigung (sog. Nahtlosigkeitsregelung) und geht dann ab 01.09.17 in Rente.

Meine Frage: Er bekommt zum Austritt noch eine Urlaubsabgeltung von 33 Tagen mit 2000,00 € (mal fiktive Zahlen).

Vorgehen in Lodas: Gebe ich also zum 03.07.17 das Fehlzeitende mit "Ende Bezug Krankengeld/Beginn Arbeitslosengeld" ein und den Austritt bei "Pers.daten/Beschäft/Zeiträume" zum 03.07.17 ein und setze hier den Haken für "Einmalbezug nach Austritt für AN berechnen"

Dann gebe ich über Bewegungsdaten die 2000,00 € mit Lohnart 205 "Urlaubsentgelt" ein. Diese Einmalzahlung müsste dann soz.vers.frei sein, was Lodas wohl automatisch erkennt?

Weiteres Problem: Wir haben während seiner Krankheit die VWL und AV Beiträge weiter überwiesen und müssen diese jetzt nachträglich mitabrechnen in der letzten Lohnabrechnung bei Austritt. Hier habe ich das Problem bei der AV unter "Pers.daten/Entlohnung/Betr.AV/Gehaltumwandlung/ dass die Bezugs-LA bisher die LA 200 (Lohn) war, dieses Mal hätte ich ja nur die LA 205 (Urlaubsentgelt) abzurechnen. Kann ich dann hier die LA 205 eingeben?

Ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen. Leider habe ich in den Dokumenten diesen Fall nicht finden können und auch bisher sowas noch nicht abgerechnet.

Vielen Dank im Voraus!

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo!

Schlüsseln Sie bitte zunächst unter Personaldaten | Beschäftigung | Fehlzeiten das Ende des Krankengeldbezuges zum 02.07.2017. Sie können dann in einer neuen Zeile den Fehlzeitengrund „Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld" mit dem Beginn-Datum 03.07.2017 erfassen. Wenn der Arbeitnehmer gleichzeitig aus dem Unternehmen ausscheidet, beenden Sie diese Fehlzeit zum 03.07.2017 wieder. Des Weiteren erfassen Sie den Austritt unter Personaldaten | Beschäftigung | Zeiträume.

Den Haken „Einmalbezug nach Austritt des Arbeitnehmers" müssen Sie nur dann aktivieren, wenn Sie Bezüge nach Austritt des Arbeitnehmers abrechnen wollen. Erhält der Arbeitnehmer jedoch mit dem aktuellen Abrechnungsmonat (z.B. 05/2017) eine Urlaubsabgeltung, muss der Haken nicht geschlüsselt werden.

Es ist richtig, dass die Einmalzahlung während der Unterbrechung sv-frei abgerechnet wird, da der Arbeitnehmer keine SV-Tage im aktuellen Jahr hat (ich vermute, er ist mindestens seit diesem Jahr voll unterbrochen?!).

Die Gehaltsumwandlung, die bisher nach Ihrer Schilderung aus laufenden Bezügen gespeist wurde, kann nicht aus der Einmalzahlung umgewandelt werden. Sie können alternativ unter Personaldaten | Entlohnung | betriebliche Altersvorsorge im Register Gehaltsumwandlung diese auch aus einem Einmalbezug berechnen lassen. Bitte klären Sie den Sachverhalt jedoch zunächst rechtlich ab.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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fraua
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Hallo Frau Dietl,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Ich habe soweit alles verstanden, nur zum letzten Absatz wg. Gehaltsumwandlung hätte ich noch eine Frage.

Es ist richtig, dass der AN bereits seit letztem Jahr unterbrochen war und im aktuellen Jahr voll unterbrochen ist.

Sie schreiben jetzt, die Umwandlung kann nicht aus EinmalZAHLUNG umgewandelt werden aber alternativ dann halt doch aus EinmalBEZUG.. Ist das nicht das gleiche? Ist der Einmalbezug die Lohnart 205 oder welche Lohnart könnte man da angeben?

Puuuh, ich hab diesen Fall leider noch nicht gehabt und da leider nicht so die Ahnung.

Vielen Dank schon einmal.

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letzte Antwort am 17.05.2017 09:07:50 von fraua
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