Guten Morgen,
an einen Fitness Betrieb grenzt dessen Gastronomie-Bereich (nicht nur für Mitglieder) an. Es gibt eine Betriebsnummer für den Mandanten.
Frage: Sind die Sofortmeldungen nur für die neuen Gastronomie-Mitarbeiter zu tätigen oder auch für die Neueinstellungen in anderen Bereichen, z.B. kfm. Bereich?
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Hallo,
entscheidend ist der Schwerpunkt des Unternehmens. Sie sollten prüfen was in der Gewerbeanmeldung bzw. im Handeslregister als Tätigkeit eingetragen ist und ob die Gastronomie vom Umsatz her den Schwerpunkt bildet oder nicht.
Im Zweifelsfall an eine Krankenkasse, bei der AN dieses Unternehmens angemeldet sind, wenden und um eine rechtsverbinbliche Stellungsnahme bitten. Denn lt. DRV entscheiden die Einzugsstellen verbindlich darüber, ob eine Sofortmeldepflicht besteht oder nicht.
Siehe hier:
Wer entscheidet in Zweifelsfällen?
Für Einzelfallentscheidungen, ob Sofortmeldungen abzugeben sind, ist die Zuständigkeit der Einzugsstelle gegeben. Für versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ist das die zuständige Krankenkasse und bei geringfügig Beschäftigten die Minijob-Zentrale.