Hallo Community,
eine Azubine, die in 9.2019 ihre Lehre begonnen hat, legt nun einen Bescheid des Versorgungsamtes vor, wonach ab 1.2021 der Grad der Behinderung 50 beträgt. Ist die Eingabe (rückwirkend in 1.2021) unter Personengruppe ELAN: SBA 2 Schwerbehinderter Azubi/2 Anrechnungen korrekt?
Wenn ja, findet dies doch Berücksichtigung ab 1.2021 bei der Berechnung der Schwerbehindertenabgabe, oder?
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Folgendes kann man im netz finden:
Folgerichtig wird in der Abgabe 2021 die Azubine angesetzt. Natürlich mit dem korrekten Gültigkeitsdatum.
Wir zahlen die Abgabe rückwirkend (ist das nicht generell so?), von daher würde sich das in der aktuellen Erklärung, die für 2020 gilt, nicht auswirken, sondern erst in der nächsten Erklärung.
Vielen Dank für den Link. Hat mir geholfen.
Klar, daß es erst ab 2021 angerechnet wird.