Guten Morgen Community,
ein AN war vom 15.10.2019 - 14.12.2019 als kurzfristig Beschäftigter mit einem befristeten AV angestellt und wurde nach Lohnsteuer-Merkmalen abgerechnet.
Nun soll er für die Zeit vom 15.01.2020 - 05.04.2020 wieder mit einem befristeten AV (abgeschlossen am 15.01.2020) wiederum als kurzfristig Beschäftigter nach Elstam abgerechnet werden.
Dies ist doch möglich, da es sich um zwei unterschiedliche Kalenderjahre sind, oder?
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Guten Tag Frau Scheck,
programmtechnisch können Sie diesen Sachverhalt abbilden.
Sie erfassen für den Arbeitnehmer unter Personaldaten | Beschäftigung | Zeiträume den neuen Beginn mit 15.01.2020 und das Ende zum 05.04.2020.
Mit der ersten Abrechnung erfolgt automatisch eine Anmeldung zum Elstam-Verfahren, wenn Sie alle relevanten Stammdaten, wie z.B. die Steuer-ID, hinterlegt haben.
Bitte beachten Sie, dass bei der Neuerfassung eines Beschäftigungszeitraums der vorherige Zeitraum nicht mehr nachberechnet werden kann.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG