Hallo Community, wir müssen ab 10/2021 bis 12/2022 eine Korrektur in der BAV einer Arbeitnehmerin machen. Wir haben den BAV wieder ab 10/2021 abgerechnet, aber die Versicherung nicht eingezogen und jetzt kann man nicht mehr rückwirkend zahlen, d.h. wir müssen die abgerechnete BAV komplett stornieren. Das Jahr 2023 konnte ich ja noch korrigieren, aber wie kann ich 2021 und 2022 korrigieren? Manuell?
Weiter als bis 01/2023 kann, programmtechnisch, keine Korrektur vorgenommen werden. Die bAV-Änderung hat ja diverse Auswirkungen (SV-Beiträge, LSt), da sollte versucht werden mit der Versicherung eine Lösung zu erarbeiten.
Leider geht die Versicherung da keine Kompromisse ein und lehnen es ab.
@KatKla schrieb:Hallo Community, wir müssen ab 10/2021 bis 12/2022 eine Korrektur in der BAV einer Arbeitnehmerin machen. Wir haben den BAV wieder ab 10/2021 abgerechnet, aber die Versicherung nicht eingezogen und jetzt kann man nicht mehr rückwirkend zahlen, d.h. wir müssen die abgerechnete BAV komplett stornieren. Das Jahr 2023 konnte ich ja noch korrigieren, aber wie kann ich 2021 und 2022 korrigieren? Manuell?
Zahlen Sie die zu viel abgezogenen BAV-Beiträge 2021+22 jetzt im aktuellen Monat an die Beschäftigte zurück. Ein paar Cent mehr oder weniger an Abgaben, etc. werden aus meiner Sicht niemandem schaden.
D.h., dass ich gleichen Lohnarten verwenden sollte oder gibt es hierzu andere?
Stamm-LA 901, LA 911, LA 914, LA 891
Ich bilde die Summe der korrigierten Monat?